WAZ: Steffens macht Heimleiter für Missstände
in Pflegeheimen verantwortlich
ID: 251663
macht für Missstände in Pflegeheimen vor allem deren Leiter
verantwortlich. Im Gespräch mit den Zeitungen der WAZ-Gruppe
(Freitagausgabe) kündigte sie an, die Leiter schlecht geführter
Häuser zur Fortbildung zu verpflichten. Steffens kritisiert "eine
Riesenspanne von sehr guten bis hin zu katastrophal schlechten
Einrichtungen" in NRW. Das sei zuallererst ein Führungsproblem. Es
kämen "immer mehr reine Kaufleute ohne Empathie für die zu pflegenden
Menschen und die Beschäftigten in Leitungspositionen." Deshalb will
sie ein "verpflichtendes Coaching für Führungskräfte einführen",
deren Häuser gravierende Mängel aufweisen.
Um die "dramatische Pflegemisere" zu bekämpfen, möchte Steffens
zudem für mehr Ausbildungsplätze sorgen. Dafür lässt sie prüfen, ob
alle Träger, insbesondere auch die ambulanten, wieder zu einer
Ausbildungsumlage verpflichtet werden können. Vor allem ambulante
Dienste bildeten derzeit kaum aus, weil sie die Kosten scheuen. Das
will Steffens ändern: "Wenn alle Träger die Umlage zahlen müssten,
hätten sie auch wieder ein Eigeninteresse daran, selbst auszubilden."
2009 seien von den rund 8600 geförderten Schulplätzen viele gar nicht
besetzt worden, weil die dazu gehörenden Praxisplätze gefehlt hätten.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.09.2010 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 251663
Anzahl Zeichen: 1610
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 807 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Steffens macht Heimleiter für Missstände
in Pflegeheimen verantwortlich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).