Richtig buchen im Verein: Was Schatzmeister wissen müssen

Richtig buchen im Verein: Was Schatzmeister wissen müssen

ID: 253850

Ratgeber"Praktische Buchführung für Vereine"erschienen



Richtig buchen im Verein: Was Schatzmeister wissen müssenRichtig buchen im Verein: Was Schatzmeister wissen müssen

(firmenpresse) - (Freiburg, 8. September 2010) - Die Kinder der Turnabteilung des örtlichen Sportvereins sind ganz aufgeregt: Diesen Abend dürfen sie vorführen, was sie gelernt haben. Die Veranstaltung wird ein Erfolg. Auch finanziell, denn der Verkauf gespendeter Getränke hat 500 Euro eingebracht. Doch nun verlangen einige der Eltern eine Zuwendungsbestätigung für ihre Getränkespende. Der Schatzmeister ist unsicher, ob die überhaupt zulässig ist.

Vor kniffligen Fragen wie diesen stehen Schatzmeister in gemeinnützigen Vereinen häufig. Wer dazu praktische Hilfe sucht oder die Grundlagen nachlesen will, ist mit dem aktuellen Ratgeber "Praktische Buchführung für Vereine" von redmark bestens bedient. Auf 260 Seiten finden sich ein Schnelleinstieg ins Vereinssteuerrecht und das Rechnungswesen, dazu 66 Musterlösungen mit Buchungssatz und ein Buchführungsglossar.

Die Autoren - der Steuerberater und Dozent für Vereinssteuerrecht Horst Lienig sowie der Buchführungsprofi und Unternehmensberater Elmar Goldstein - erklären, was man über die Trennung von ideellem Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb wissen muss, wozu Rückstellungen gut sind, was die Haftung des Vorstands bedeutet oder wie Umsatzsteuer, Spenden und Sponsoring-Einnahmen buchhalterisch behandelt werden. Die Fallbeispiele reichen von der Aufnahmegebühr bis zum Helferessen, vom Altherren-Turnier bis zur Tombola. Ein Kontierungs-ABC auf der beiliegenden CD-ROM hilft, zu jedem Vorgang schnell das richtige Konto zu finden. Als Extra ist eine 30-Tage-Testversion der "redmark vereinsverwaltung 2011" - einer Vereinssoftware inklusive Finanzbuchhaltung - enthalten.

Und wie verfährt der Kassierer nun mit den Speise- und Getränkespenden? Es handelt sich um Zuwendungen für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die Einnahme ist damit einkommenssteuerpflichtig, Zuwendungsbestätigungen sind unzulässig. Eine falsche Buchung, so die Autoren, wäre sogar fatal: Dann nämlich droht dem Verein die Aberkennung der Gemeinnützigkeit - was sicher niemand riskieren will.



"Praktische Buchführung für Vereine"
Elmar Goldstein und Horst Lienig
3. Auflage 2010, 258 Seiten, Broschur mit CD-ROM, 29,80 Euro
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
ISBN 978-3-8092-2044-2
Bestell-Nr. 07019-0003
http://www.redmark.de/shop/
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Über redmark verein

Unter der Marke redmark verein hat sich die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG mit ihrem hochwertigen Angebot zur Vereinsführung seit 20 Jahren als kompetenter Partner der Vereine und Verbände etabliert. Die Marke steht für komfortable Vereinssoftware, rechtssicheres Wissen rund um die Vereinsarbeit und Weiterbildung und Beratung für alle Vereine.

Als eines der führenden Medienunternehmen steht die Haufe Mediengruppe für hochwertige Fachinformationen und leistungsstarke Anwendersoftware in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern. Rund 1.000 Mitarbeiter betreuen mehr als 800 Produkte sowie jährlich über 150 Neuerscheinungen. Zu den bekannten Marken der Haufe Mediengruppe gehören: redmark, Haufe, LEXWARE, VCW. Zahlreiche Online-Portale öffnen den Weg zu aktuellem Wissen, Communitys und Foren im Internet. Die Haufe Mediengruppe betreut über eine Million Kunden.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.09.2010 - 09:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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