DGAP-News: bet-at-home.com AG: EUGH kippt auchösterreichisches Glücksspielmonopol
ID: 254797
09.09.2010 11:24
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Nach dem gestrigem 'Aus' für das deutsche Monopol hat der EuGH heute auch
dieösterreichische Glücksspielregelung für europarechtswidrig erklärt. Die
Tatsache, dass es nur Unternehmungen mit Sitz im Inland möglich sei, eine
Konzession zu beantragen, könne nicht mit der Niederlassungsfreiheit in
Einklang gebracht werden.
Zudem kritisiert der EuGH die fehlende Transparenz bei der
Konzessionsvergabe, die keinen fairen Mitbewerb zulassen würde und somit
sowohl gegen die Dienstleistungs- als auch Niederlassungsfreiheit verstoße.
Alle zwölf Casino - Lizenzen werden derzeit von der Casinos Austria AG
gehalten.
bet-at-home.com hat als Anbieter von Online - Sportwetten und Glücksspiel
bereits mehrfach auf die rechtliche Problematik inÖsterreich hingewiesen
und tritt grundsätzlich in allen Ländern für einen fairen Marktzutritt ein.
Nach den beiden EuGH - Urteilen kann eine Glücksspielregelung, die keinen
Mitbewerb von lizensierten privaten Anbietern zulässt, nicht mehr länger
aufrechterhalten werden. Das heutige Urteil bestätigt insbesondere die
marketingstrategische Ausrichtung. bet-at-home.com wird auch künftig inÖsterreich werblich stark in Erscheinung treten und ihre Marktposition
ausbauen.
Kontakt:
bet-at-home.com AG
Investor Relations
Jochen Dickinger
ir@bet-at-home.com
http://www.bet-at-home.ag
Emittent:
bet-at-home.com AG
Kronprinzenstraße 82-84
40217 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Branche: Glücksspiele
ISIN: DE000A0DNAY5
WKN: A0DNAY
Bloomberg: ACX GY
Reuters: ARTG.DE
Börsen: Frankfurt, Xetra, Wien
Sprache: Deutsch
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Datum: 09.09.2010 - 11:24 Uhr
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