Der Europäische Gerichtshof unterstützt innovative Immobilienvermarktung

Der Europäische Gerichtshof unterstützt innovative Immobilienvermarktung

ID: 255059

Gute Nachricht für alle Nörgler und Zweifler der innovativen Immobilienvermarktung über Geschicklichkeitsspiele – endlich können auch sie sich freuen und Spaß haben.




(firmenpresse) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte den deutschen Glücksspielstaatsvertrag für unzulässig und beendet so das Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten. Die auf Domizilspiel angebotenen Geschicklichkeitsspiele entsprechen zwar seit je her den rechtlichen Anforderungen, durch das Urteil wird aber erstmals auch für jeden Kritiker erkenntlich und öffentlich gezeigt, dass man bei einer Teilnahme keine Bedenken mehr haben muss.
Bereits seit 2008 ist immer wieder geäußert worden, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner bisherigen Form nicht unstrittig ist. Mit der jetzigen Entscheidung des EuGH ist dies endlich auch bestätigt worden. Der Gerichtshof legte fest, dass die bisherige deutsche Regelung "nicht weiter angewandt werden darf" bis eine neue erlassen ist, die mit EU-Recht übereinstimme. Damit ist es klar, dass der Markt sich auch in Deutschland weiter für Privatanbieter öffnet.

Wir wünschen viel Spaß bei den Spielen…

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Datum: 09.09.2010 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 09.09.2010

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