Basel III - Neue Eigenkapitalvorschriften fuer Banken sind ein erster richtiger Schritt

Basel III - Neue Eigenkapitalvorschriften fuer Banken sind ein erster richtiger Schritt

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Basel III - Neue Eigenkapitalvorschriften fuer Banken sind ein erster richtiger Schritt



(pressrelations) - Zu den aktuell ausgehandelten neuen Eigenkapitalvorschriften fuer Banken im Baseler Ausschuss erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Zoellmer:

Dem Ziel des als Basel III bezeichneten Reformprozesses, die Eigenkapitalausstattung der Banken und damit ihre Stabilitaet in Krisenzeiten erheblich zu verbessern und mithin auch zu verschaerfen, dient die aktuelle Einigung im Baseler Ausschuss im Grundsatz. Sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Der Baseler Ausschuss, in dem Notenbanken und Bankaufseher aus
27 Laendern vertreten sind und der sich der Bankenaufsicht widmet, hat sich im Auftrag der G 20-Staaten mit einer Reform der Eigenkapitalvorschriften fuer Banken beschaeftigt.

Zukuenftig sollen die Banken sechs Prozent ihrer risikogewichteten Aktiva als Kernkapital vorhalten. Bisher waren dies nur vier Prozent. Das sogenannte harte Eigenkapital soll von bisher zwei auf 4,5 Prozent steigen. Zusaetzlich kommt noch ein Kapitalpuffer von 2,5 Prozent. Die Steigerung von also derzeit zwei Prozent sukzessive auf insgesamt sieben Prozent Eigenkapitalquote ist eine beachtenswerte Verbesserung zur Stabilitaet des Bankensystems. Damit werden die Banken krisenfester und die neuen Kernkapitalquoten erlauben, dass moegliche Verluste besser getragen werden koennen, ohne dass wiederum zu hohe Quoten die notwendige Kreditvergabe an die Realwirtschaft belasten.

Gut ist, dass der Eigenkapitalbegriff neu definiert wurde und das Eigenkapital nur aus Grundkapital und einbehaltenen Gewinnen bestehen soll, weil eine Bank nur dann darauf jederzeit zurueckgreifen kann und damit im Notfall fuer Verluste einsteht.

Richtig ist zudem, dass im Rahmen des Verhandlungsprozesses auf die Besonderheiten ihres Eigenkapitals bei den deutschen Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken eingegangen wurde und eine zehnjaehrige Uebergangsfrist vereinbart wurde.

Zu kritisieren sind indes die weiteren Uebergangsfristen. Selbst unter der Voraussetzung einer notwendigen Anpassung der Institute an die neuen Regelungen ist das Zeitfenster bis 2019 allzu grosszuegig geraten. Hier waeren kuerzere Uebergangsfristen eindeutig die bessere Reaktion auf die Finanzkrise.



Auch die vereinbarte Leverage Ratio, also die Quote, die anzeigt, wie stark eine Bank im Vergleich zu ihrem Eigenkapital verschuldet ist, ist zu moderat ausgefallen. Eine Verschuldensgrenze auf das 33-fache des harten Kernkapitals verhindert nicht wirksam genug, dass die Banken zu viele riskante Kreditgeschaefte eingehen. Bei uebermaessiger Verschuldung - und das hat die Pleite von Lehman Brothers gezeigt - kann ein kaum zu bremsender Dominoeffekt im Falle des Zusammenbruchs einer Bank entstehen.

Die neuen Basel III-Regeln sind insgesamt ein richtiger Schritt, praeventiv einer Krise vorzubeugen und eine gute Empfehlung, genuegen jedoch nicht allein, das Bankensystem in der gewuenschten Notwendigkeit zu stabilisieren und zu verhindern, dass im Falle einer erneuten Krise nicht wieder der Steuerzahler einspringen muss. Hierzu braucht es weiterer regulatorischer Massnahmen. Zudem ist es wichtig, dass die Ergebnisse des Baseler Ausschusses nicht auf G 20-Ebene verwaessert werden.


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Datum: 13.09.2010 - 22:16 Uhr
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