Sieg für Odile Jacob
ID: 256993
Odile Jacob hat von zwei Gerichtsurteilen Kenntnis genommen, die
heute durch das Gericht der Europäischen Union (EuG) bezüglich seines
Einspruchs gegen die Entscheidungen der Europäischen Kommission im
Fall Editis gefallen sind.
Odile Jacob begrüsst die Aufhebung der von der Kommission am 30.
Juli 2004 gefällten Entscheidung, in der Wendel als Erwerber der von
Lagardère weiterveräusserten Zielvermögenswerte zugelassen wurde.
Odile Jacob möchte die Tatsache hervorheben, dass das EuG bereits
im Juni 2010 die Entscheidung der Kommission bezüglich des Zugriffs
auf die Prozessakte der Kommission aufgehoben hatte.
Zusammen mit seinen Rechtsanwälten Olivier Fréget und Michel
Struys von Allen & Overy LLP wird Bernard Gotlieb, der
Geschäftsführer von Odile Jacob, damit fortfahren, die Implikationen
des EuG-Urteils zu überprüfen.
Odile Jacob möchte sicherstellen, dass alle entsprechenden
Rechtsfolgen in Bezug auf die gegenwärtige Situation ausgeschöpft
werden and behält sich das Recht vor, von allen sich daraus
ergebenden Optionen Gebrauch zu machen.
Pressekontakt:
CONTACT: Bernard Gotlieb, Editions Odile Jacob,15, Rue Soufflot,
75240Paris Cedex O5, Frankreich, +33(0)1-44-41-64-91,
b.gotlieb@odilejacob.fr
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.09.2010 - 09:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 256993
Anzahl Zeichen: 1460
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Paris
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 346 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sieg für Odile Jacob"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Editions Odile Jacob (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).