Patienten können Quacksalberei selbst erkennen
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sollten Verbraucher Werbeversprechen für Arznei- und
Nahrungsergänzungsmittel kritisch hinterfragen. "Glauben Sie nicht
alles, denn Wundermittel gibt es leider nicht", so Erika Fink,
Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Unseriöse Werbung können
Patienten mit gesundem Menschenverstand selbst entlarven. Fink: "Auch
euphorische Patientenberichte im Internet können gefälscht werden.
Fragen Sie besser einen Experten: Der Apotheker informiert gerne
darüber, woran man Schwindelprodukte erkennt und welche Präparate
wirklich helfen." Seriöse Arzneimittel können Patienten an der
Zulassungsnummer, kurz 'Zul.-Nr.' erkennen, die auf der Packung
aufgedruckt ist. Die in Anzeigen oft genannte PZN ist nur eine
Bestellnummer, sie schützt nicht vor Quacksalberei.
Es gibt verschiedene häufige Anzeichen für Schwindelprodukte. Ein
Indiz sind Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien. Wenn ein Präparat
gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, sollten
Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein. Frei nach dem Motto "Was
teuer ist, muss gut sein" müssen Patienten für Schwindelprodukte oft
viel bezahlen, die Krankenkasse erstattet die Arzneimittel aber
nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn ein Präparat verspricht,
besser als die Schulmedizin zu sein. Das kann Patienten dazu
verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt
abzusetzen.
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet außerhalb der Fachkreise unter
anderem die Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen
Studien. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die
Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten.
Vielen selbst ernannten Wundermitteln wird zudem eine geheimnisvolle
Herkunft zugeschrieben, sie sollen zum Beispiel aus dem Himalaya oder
der Weltraumforschung stammen.
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Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030-4000 4134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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Datum: 14.09.2010 - 11:39 Uhr
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