Protest gegen
ID: 25753
es müsste wohl von allen Bürgern, Politikern und Verbänden erkannt werden, dass die
vereinbarten Eckpunkte zur Gesundheitspolitik keine Lösung der anstehenden
Probleme beinhalten. Dafür sind jede Menge Punkte enthalten, die nicht in
den Zuständigkeitsbereich der Politik gehören. Natürlich müssen die
Rahmenbedingungen, wie früher in der RVO, festgelegt werden, aber der
Gesetzgeber darf sich doch nicht in die Vertrags- oder Leistungsgestaltung
im Einzelnen einmischen. Auch darf sich Politik nicht in die Entscheidungs-
und Behandlungshoheit des Arztes einmischen. Damit zerstört man die
Krankenversicherung und das Vertrauen der Versicherten.
Auch wenn es sich um Gesundheitspolitik handelt, darf doch nicht die
Dimension des Einflusses auf die Gesamtwirtschaft unseres Landes außer Acht
gelassen werden. Es wäre daher angebracht, die Wirtschaftspolitiker und
Volkswirtschaftler an den Beratungen zu beteiligen. Schnell würde dann klar
werden, dass eine Bürgerversicherung, die wieder nach alter RVO-Sitte nur
die Rahmenbedingungen der notwendigen und wirtschaftlichen Behandlung
festlegt, am einfachsten und gerechtesten über den Konsum, also über einen
MWST-Zuschlag finanziert werden kann, selbstverständlich dann bei Wegfall
aller Beiträge durch die Arbeitnehmer und Rentner und ohne jegliche
Eigenbeteiligung, die bisher wohl nur den Effekt hatte, dass das Vertrauen
in die gesetzliche Ausgestaltung der Krankenversicherung verloren gegangen
ist und viele Krankheiten viel zu spät behandelt wurden, weil Auskünfte der
Ärzte, wie z.B. bei Vitaminmangel B 12, B6 usw. gegeben werden, man möge
sich Bierhefe im Supermarkt besorgen (eigenes Erlebnis als Betreuer einer
28-jährigen, geistig behinderten jungen Frau). Durch den Wegfall der
KV-Beiträge hätten die ArbNehmer und Rentner rd. 7 % mehr Kaufkraft.
Auch die Senkung der Lohnnebenkosten wurde zwar im Wahlkampf kurz erwähnt,
aber findet sich in den Eckpunkten nicht wieder. Eine Abkopplung der
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers vom Lohn wäre möglich, wenn
entsprechend berechnet ein Prozentsatz vom Bruttoumsatz eines jeden
Betriebes ohne Rücksicht auf die Zahl oder Vorhandensein von Beschäftigten
erhoben und entsprechend aufgeteilt in die Töpfe der KV, ArblV und
Rentenversicherung gegeben wird. Das würde einer Lohnkostensenkung von 20 %
entsprechen und ich bin sicher, dass dann weit weniger Arbeitsplätze
abgebaut oder ins Ausland verlegt werden würden.
Immerhin hätte bei einer solchen Bürgerversicherung jeder Bürger die
notwendige Krankenversicherung und könnte individuell nach seinen
Bedürfnissen Zusatzversicherungen wählen, die ja auch durch die ersparten Krankenversicherungsbeiträge finanziert werden könnten. Dadurch würde auch der Nachteil,
der sich erstmal für die private KV wegen der Kündigungen der Vollverträge ergeben würde, ausgeglichen.
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Bereitgestellt von Benutzer: bediekra
Datum: 13.01.2007 - 11:56 Uhr
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