DGAP-News: SGH Service AG: Bei elektronischer Rechnung auf 'Nummer Sicher'

DGAP-News: SGH Service AG: Bei elektronischer Rechnung auf 'Nummer Sicher'

ID: 258760
(firmenpresse) - SGH Service AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme

16.09.2010 10:00
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Hildesheim - Elektronischübermittelte Rechnungen können bei
Betriebsprüfungen zu bösem Erwachen führen: Fehlt die Berechtigung zum
Vorsteuerabzug, drohen beträchtliche Steuerrückforderungen. Die
qualifizierte elektronische Signatur und EDIFACT sind in der Praxis
etablierte Verfahren zum Austausch elektronischer Rechnungen. Die SGH
Service AG bietet ihren Kunden diese Verfahren schon seit Jahren. Auch nach
in Kraft treten der reformierten Systemrichtlinie zur EU-Mehrwertsteuer
können Unternehmen Integrität und Authentizität von elektronischen
Rechnungen durch diese Verfahren künftig sicherstellen.

Das elektronischeÜbermitteln von Rechnungen liefert ein großes Potenzial
zum Einsparen von Zeit und Kosten. Der Wegfall des manuellen Bearbeitens
von Papier sowie von Porto und Material sind die maßgeblichen Faktoren.
Eine medienbruchfreieÜbermittlung von Daten reduziert die Fehlerrate, dieüblicherweise durch das Abtippen der Rechnungsdaten von Papierrechnungen
entsteht. Durchlaufzeiten werden kürzer. Denn das Zustellen der Rechnung
dauert nur Sekunden und die Rechnungsdaten sind direkt bearbeitbar.

Der Nachweis der Steuerkonformität bei elektronischen Rechnungen erfolgt in
Deutschlandüber eine qualifizierte elektronische Signatur oder das
EDI-Verfahren mit entsprechender bilateraler Vereinbarung. Diese von vielen
Unternehmen als aufwendig empfundenen Verfahren haben eine bisher nur
zögerliche Durchsetzung der elektronischen Rechnung in Deutschland zur
Folge.

EU-weit sind die steuerlichen Vorgaben innerhalb der
Mehrwertsteuersystemrichtlinie geregelt. Die EU-Richtlinie soll das
vermehrte Anwenden von elektronischen Rechnungen fördern. Eine Maßnahme zum


Erreichen des Ziels ist das Gleichstellen von Papierrechnung und
elektronischer Rechnung. Eine konkrete Verfahrensweise zum Sicherstellen
der Integrität und Authentizität von elektronischen Rechnungen gibt die im
Juli 2010 durch den Ministerrat der EU reformierte Richtlinie nicht mehr
vor. Ab dem 1. Januar 2013 soll das Sicherstellen von Authentizität,
Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung den betreffenden Unternehmen
selbstüberlassen werden. Sie können das Verfahren wählen und untereinander
abstimmen. Voraussetzung ist, dass das angewendete Verfahren präzise und
nachvollziehbar dokumentiert wird. Zulässig sind alle Verfahren, die einen
unmittelbaren Zusammenhang zwischen den erbrachten Lieferungen oder
Leistungen und der Rechnung sicher herstellen. Diese Anforderungen gelten
vom Erstellen der Rechnung bis zum Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen. Welche Verfahren gemeint sind, ist bislang nicht
explizit geklärt.

Stefan Groß, Steuerberater bei der Münchner Kanzlei Peters, Schöneberger&Partner, kommentiert den Beschluss des EU-Ministerrates: 'Um die
Verunsicherung der Unternehmen hinsichtlich elektronischer Rechnungen zu
beseitigen, müssen klare Verfahren benannt werden. Die beispielhafte
Nennung der qualifiziert elektronischen Signatur und des EDI-Verfahrens in
der EU-Direktive gibt eine Signalwirkung. Sie lässt darauf schließen, dass
beide Verfahren in künftigeÜberlegungen zur Anerkennung von Authentizität
und Integrität einfließen. Das Signaturverfahren sichert den elektronischen
Rechnungsaustausch für all jene ab, die sich nicht in Prozesstiefen begeben
können. Ein erneutes Konkretisieren wäre hier wünschenswert.'

Beim elektronischen Rechnungsaustausch und insbesondere beim Erstellen und
Prüfen der Signatur bietet ein Outsourcing auf externe Dienstleister wie
die SGH Service AG einen messbaren Mehrwert. Kunden können auf das in mehr
als 20 Jahren erworbene Know-how und die komplette Infrastruktur des
Dienstleisters zurückgreifen. Die umfangreichen Kenntnisse der
Finanzprozesse garantieren den vertrauenswürdigen Umgang mit sensiblen
Daten.

Gerrit Hoppen, Vorstand der SGH, bemängelt: 'Den Unternehmen steht die
Verfahrensweise zum Sicherstellen von Integrität, Authentizität und
Lesbarkeit einer elektronischen Rechnung jetzt frei. Dennoch werden die
digitale Signatur und EDI als Beispielverfahren in der
Mehrwertsteuersystemrichtlinie genannt. Das könnte Verwirrung stiften.
Deshalb ist es gut, dass in Deutschland auch nach Umsetzen der Richtlinie
die elektronische Signatur und EDI die etablieren Verfahren bleiben
können.'

Die SGH Service AG
Die SGH Service AG ist ein auf dem deutschen Markt führender Anbieter für
Outsourcing im Rechnungswesen. Das 1990 gegründete Unternehmen ist auf die
automatisierte Rechnungsverarbeitung, den elektronischen Rechnungsaustausch
und die technische Zentralregulierung spezialisiert. Der Dienstleister
bedient branchenübergreifend Kunden aus Industrie, Handel und
Dienstleistung sowie Verbundgruppen. www.sgh-net.de

Mirja Weinert, SGH Service AG, Daimlerring 51, 31135 Hildesheim,
Tel.:(05121) 7646-712, Fax.: (05121) 7646-611, E-Mail: m.weinert@sgh-net.de




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Datum: 16.09.2010 - 10:00 Uhr
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