Neues Wasserrecht schafft Einheitlichkeit
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12. EUROFORUM-Jahrestagung "Immissionsschutzrecht im Wandel"
23. und 24. November 2010, Hotel Innside by Melia Düsseldorf, Düsseldorf
http://www.euroforum.de/pr-immissionsschutzrecht
Düsseldorf, 17. September 2010. Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gelten
auf Bundesebene erstmals einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der
oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Ziel der
Neuregelung ist es, durch eine stärkere Vereinheitlichung und bessere Systematik
die Verständlichkeit und Praktikabilität des Wasserrechts zu verbessern. Darüber
hinaus überführt das Gesetz bisher im Landesrecht normierte Bereiche in
Bundesrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung besteht. Es
schafft auch die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des
EG-Wasserrechts. Auf der 12. EUROFORUM-Jahrestagung "Immissionsschutzrecht im
Wandel" (23. und 24. November 2010, Düsseldorf) diskutieren Referenten und
Umweltbeauftragte über die Auswirkungen des neuen Wasserrechts auf die Praxis,
Änderungen im Abfallrecht sowie aktuelle Rechtssprechung, die Einfluss auf die
Genehmigung oder den Betrieb von Anlagen haben.
Änderungen des Wasserrechts im Detail
Die neuen Rechtsvorschriften zum anlagenbezogenen Gewässerschutz im neuen
Wasserrecht und die Regelungen im novellierten Wasserhaushaltgesetz, stellt im
Detail Dr. Anne Janssen-Overath vor. Die Spezialistin für VAwS- und
Abwassermanagement spricht weiterhin über den Referentenentwurf zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Gemäß Artikel 13 der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist für jedes Flussgebiet in
Europa, ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Dies ist auch für internationale
Flussgebiete anzustreben. Dipl.-Ing. Simon Christian Henneberg
(Flussgebietsgemeinschaft Weser) spricht über Ziele, Hintergründe und
Anwendungen des Bewirtschaftungsplans.
Vollregelungen des Landesnaturschutzrechts ist zweifelhaft
"Gegen die Wirksamkeit von Vollregelungen des Landesnaturschutzrechts bestehen
verfassungsrechtliche Zweifel. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss das
nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz unverzüglich novelliert werden",
erklärte Prof. Dr. Martin Beckmann (Rechtsanwälte Baumeister) im Vorfeld der
Tagung. Einen Überblick über die Inhalte der BNatSchG-Novelle, das
Abweichungsrecht der Länder und inwieweit Positiv- und Negativkataloge der
Länder zur Eingriffsregelung noch zulässig sind, erörtert Dr. Beckmann in seinem
Vortrag. Exemplarische Rechtsprechungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land
Nordrhein-Westfalen zum Immissionsschutzrecht stellt Prof. Dr. Max-Jürgen
Seibert (Oberverwaltungsgericht Münster) vor.
Abfallmanagement: nun ganz papierlos
Seit dem 1. April 2010 gibt es ein elektronisches Nachweisverfahren zur
Überwachung gefährlicher Abfälle. Die Nachweise über die umweltverträgliche
Entsorgung von gefährlichen Abfällen werden nun elektronisch bearbeitet und
übermittelt. "Ziel der neuen Form ist es, das Überwachungsverfahren zu
vereinfachen ohne die Effizienz der Überwachung zu vernachlässigen", so
Klaus-Dieter Koß (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)
gegenüber dem Veranstalter. Koß spricht auf dem Branchentreff über seine
Erfahrungen in den ersten Monaten nach Einführung des neuen Verfahrens.
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Datum: 17.09.2010 - 10:46 Uhr
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