WAZ-Zeitungen wenden Vergütungsregeln für Freie an
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Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Westfälische Rundschau, Neue
Rhein/Neue Ruhr Zeitung und Westfalenpost wenden jetzt die
Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an. Die vom DJV und von der
dju in ver.di mit den Tageszeitungsverlegern vereinbarten Regelungen
wirken sich damit auch auf die zahlreichen freien Journalistinnen und
Journalisten aus, die für die Titel der WAZ-Gruppe schreiben.
Voraussetzung ist, dass die Freien ihre hauptberufliche Tätigkeit
nachweisen. Das kann mit dem Presseausweis und einem
Einkommensnachweis oder der KSK-Bestätigung geschehen. Der DJV rät
den Freien, dass sie in Absprache mit dem DJV-Landesverband
Nordrhein-Westfalen auf die WAZ-Titel zugehen. Die Gemeinsamen
Vergütungsregeln können rückwirkend zum 1. Februar geltend gemacht
werden.
"Ich freue mich, dass mit der WAZ-Mediengruppe einer der größten
Zeitungsverlage in Deutschland den Stellenwert der Gemeinsamen
Vergütungsregeln anerkennt", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael
Konken. "Die Vergütungsregeln bilden für die Freien wie für die
Chefredaktion die verlässliche Grundlage der Zusammenarbeit."
Die Gemeinsamen Vergütungsregeln wurden von den Gewerkschaften DJV
und dju in ver.di in sechsjährigen Verhandlungen mit dem
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger ausgehandelt. Sie legen
Honorarrahmen für Textgattungen in Zeitungen fest und regeln die
Zweit- und Mehrfachverwertung von Artikeln.
Pressekontakt:
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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Datum: 17.09.2010 - 15:16 Uhr
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