Gesetzliche Krankenversicherung: Spendabel bei der Mitgliederwerbung, aber geizig bei den Arzthonoraren!
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Gesetzliche Krankenversicherung: Spendabel bei der Mitgliederwerbung, aber geizig bei den Arzthonoraren!
Haack kritisiert: "Ein niedergelassener Chirurg ist von derartigen Honoraren weit entfernt, denn er bekommt für die Behandlung eines Versicherten nur 24 Euro im Quartal. Die Kassen sollten ihre zweifelhaften Werbeausgaben lieber in die ärztliche Versorgung und die Förderung sinnvoller Leistungen wie das Ambulante Operieren investieren!" Der BNC begrüßt daher die Auffassung des BVA-Präsidenten Dr. Maximilian Gaßner, der daran erinnert, dass der Wettbewerb der Krankenkassen um Mitglieder nicht dem Wettbewerb des Teppichhändlers um den Käufer gleicht und dass die Mitgliederwerbung folglich nicht ihrer freien Disposition unterliegt.
Gleichzeitig fordert der BNC das BVA auf zu überprüfen, welche Kosten dadurch entstehen, dass ambulant durchführbare Leistungen nach wie vor im teureren Krankenhaus stationär erbracht werden. "Der § 115b SGB V und die Devise ?ambulant vor stationär? werden längst noch nicht konsequent umgesetzt, hier werfen die Krankenkassen viel Geld ihrer Versicherten verantwortungslos aus dem Fenster", moniert der BNC-Präsident.
Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft. Über seine Homepage bietet der Verband außerdem eine Suchfunktion an, über die Patienten nach einem spezialisierten niedergelassenen Chirurgen in ihrer Nähe suchen können: http://www.chirurgen-suche.de.
BNC Geschäftsstelle
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Datum: 17.09.2010 - 20:16 Uhr
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