Hartz-IV-Reform - Konkretes weiß man noch nicht
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Hartz-IV-Reform - Konkretes weiß man noch nicht
Die grundlegendste Änderung dürfte die Leistungssätze für Kinder betreffen, die komplett neu errechnet werden müssen. Einzelheiten zur Leistungshöhe sind noch nicht bekannt. Die vom Verfassungsgericht geforderte Berücksichtigung der Bildungsausgaben soll weitgehend über Sachleistungen erreicht werden. Lernförderung und Schulmittagessen rechnen die Anbieter künftig direkt mit dem Jobcenter ab. Nur für den Lernmittelbedarf im Rahmen des sogenannten Schulbasispakets soll es Geld geben, mit dem die Eltern Bücher, Stifte und Hefte kaufen können. Die sachgerechte Verwendung soll dabei stichprobenartig kontrolliert werden.
Die Bereitstellung von Sachleistungen ist grundsätzlich ein geeigneter Weg, um sicherzustellen, dass für die Bildung der Kinder gedachte Unterstützungsleistungen tatsächlich auch für diesen Zweck eingesetzt werden. Fraglich ist aber, ob das komplizierte Bewilligungsverfahren ? die Schule informiert die Eltern über benötigte Leistungen, die Eltern reichen das beim Amt ein, das Amt bewilligt, die Eltern bestellen und der Lieferant rechnet mit dem Amt ab - dazu beiträgt, gerade die bildungsfernen Eltern in den Prozess einzubinden.
Ansprechpartner Holger Schäfer
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Datum: 20.09.2010 - 20:46 Uhr
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