Der persönliche Datenschützer
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(firmenpresse) - Datenschutz – in dem Wort sieht und liest man auf den ersten Blick den Schutz der Daten. Geht es jedoch tatsächlich nur um die Daten? Im Vordergrund stehen eigentlich die Personen, über die Informationen, also Daten, verbreitet werden. Rechtliche Basis für den Datenschutz ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Jeder Mensch soll selbst bestimmen können, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über ihn erhält. Kritisch wird es im Datenschutz, wenn große Organisationen oder Unternehmen Informationen sammeln, speichern und auswerten. Möglicherweise geschieht dies sogar ohne Kenntnis der betroffenen Personen.
Viele Verbraucher klagen über unerwünschte Werbung. In der Regel wissen sie meistens nicht, woher die werbenden Unternehmen die eigene Adresse haben. Häufig liegt in diesen Fällen sogar das Einverständnis des Verbrauchers vor. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel kann zum Beispiel an die Speicherung der Adresse gekoppelt sein. Auch die Anforderung von Unterlagen ist häufig kombiniert mit einer Datenspeicherung. Da vielfach das Kleingedruckte nur überflogen wird, hat der Verbraucher vielleicht unachtsam ein Kreuz gesetzt und offiziell die Erlaubnis erteilt. Die NEO24 AG sieht sich als persönlicher Datenschützer aller Verbraucher. Rechtsanwälte des Unternehmens kümmern sich darum, dass Adressen der iLead24-Partner aus bestehenden Datenbanken gelöscht werden. Parallel dazu füllen die Partner ihr persönliches Datenbuch aus. Sie bestimmen selbst, welche Informationen sie für die Werbung der Unternehmen zur Verfügung stellen wollen und welche nicht. Ein ehrlich ausgefülltes Datenbuch ist sehr wertvoll und entspricht allen Vorschriften des Datenschutzes. Schreiber eines Datenbuchs bekommen natürlich nur noch Werbung, die sie wirklich interessiert. Die NEO24 AG vermarktet für seine Partner das Datenbuch und zahlt für jeden Verkauf eine Provision.
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Datum: 21.09.2010 - 08:40 Uhr
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