Selbstverpflichtung der Geodienste-Anbieter genuegt nicht
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Selbstverpflichtung der Geodienste-Anbieter genuegt nicht
Anlaesslich des "Geodaten-Gipfels" im Bundesinnenministerium erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:
Von einer Selbstverpflichtung oder Selbstregulierung ist nicht viel zu halten. Der Bundesinnenminister glaubt doch nicht ernsthaft, dass ein Unternehmen zuallererst die Persoenlichkeitsrechte Einzelner wahren wuerde, bevor es sich um sein gewinnorientiertes Handeln kuemmert.
Eine Selbstverpflichtung ist ein stumpfes Schwert. Sicherlich ist es richtig, dass der Staat nicht immer eingreifen sollte, aber wenn es um Persoenlichkeitsrechte und Daten von Einzelpersonen geht, sollte der Staat fuer gesetzlichen Schutz sorgen. Jeder Betroffene sollte einen Anspruch auf Auskunft gegenueber dem Unternehmen sowie ein gesetzlich verankertes Widerspruchsrecht sowie Einwilligungsvorbehalte haben. Es kann nicht sein, dass ein datenerhebendes oder ein mit Daten handelndes Unternehmen selbst entscheidet, ob es dem Betroffenen ein Widerspruchsrecht einraeumt oder nicht - je nachdem wie es ihm gerade beliebt. Verstoesse der Unternehmen sollten entsprechend hart sanktioniert werden.
Offensichtlich will die schwarz-gelbe Bundesregierung hier keinem Unternehmen zu nahe treten und verliert sich lieber in ungenauen Erklaerungen. Es ist auch nicht offensichtlich, ob hier tatsaechlich Einigkeit zwischen den Ressorts herrscht oder ob Einigkeit nur vorgespielt wird. Waehrend Bundesinnenminister de Maizière ein Gesetz nicht zwingend fuer erforderlich haelt, sehen dies seine Kolleginnen aus dem Justiz- und dem Verbraucherschutzministerium offensichtlich anders und fordern zumindest eine gesetzliche Verankerung eines Widerspruchsrechts.
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Datum: 21.09.2010 - 18:16 Uhr
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