Versaeumt Bundesregierung die gesetzliche Regelung der Ueberschuldungsstatistik?
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Versaeumt Bundesregierung die gesetzliche Regelung der Ueberschuldungsstatistik?
Zur Frage der Fortfuehrung der Ueberschuldungsstatistik erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:
Die Bundesregierung droht eine wichtige Frist zur versaeumen:
Nach dem geltenden Bundesstatisitkgesetz duerfen Daten fuer die Ueberschuldungsstatistik nur bis 2010 erhoben werden. Die Bundesregierung hat bisher keine Beschlussvorlage in den Gesetzgebungsprozess eingebracht, die eine Fortfuehrung erlauben wuerde.
Die grosse Bedeutung der Daten der Ueberschuldungsstatistik fuer die Schuldnerberatung, die Ministerien und weitere Institutionen ist unbestritten. Die Kenntnisse zu Ursachen, Ausloeser und Art der Schuldnerberatung sind wichtig fuer Praevention und Schutz sowie fuer Unterstuetzungsstrategien. Die Ergebnisse der Ueberschuldungsstatistik dienen in einzelnen Laendern als Grundlage fuer Zahlungen an die Schuldnerberatungsstellen. Diese Laender brauchen die erforderliche Planungssicherheit, dass die Statistik fortgefuehrt wird.
Sollte die Ueberschuldungsstatistik entfallen, fehlen wichtige Daten zur Verbraucherinsolvenz. Damit entfiele auch ein notwendiges Instrument fuer die EU-Strategie 2020 zur Armutsbekaempfung. Die Kosten fuer die dauerhafte Durchfuehrung der Ueberschuldungsstatistik werden vom Statistischen Bundesamt als relativ gering eingeschaetzt.
Wegen der Tatenlosigkeit der Bundesregierung droht jetzt ein politisches Maengelpaket. Denn fuer eine sachgerechte Beratung bleibt inzwischen wenig Zeit, sollte ein Gesetz ueberhaupt noch zustande kommen.
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Datum: 21.09.2010 - 19:46 Uhr
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