Kein Anspruch auf Anpassung der sanitären Anlagen der Wettbewerber

Kein Anspruch auf Anpassung der sanitären Anlagen der Wettbewerber

ID: 261862

Unternehmen haben sehr strikte Regeln im Umgang mit Wettbewerbern zu befolgen, damit ein unverfälschter Wettbewerb gewährleistet ist.

Daraus ergeben sich zahlreiche juristische Auseinandersetzungen, durch die Unternehmen versuchen, ihre Wettbewerber zu regelkonformem Verhalten zu bewegen.



(firmenpresse) - Eine dieser Auseinandersetzungen hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 03.08.2010 (Az.: 3 S 351/10) zu entscheiden.

Geklagt hatte ein Gastwirt, weil auf dem Nachbargrundstück ein Imbisswagen und mobile Toiletten aufgestellt wurden und die mobilen Toiletten nicht den gleichen Komfort boten, wie die in seinem Gasthaus.

Grund der Klage war, dass die Toilettenanlagen des Nachbarn nicht beheizt und nur schlecht beleuchtet waren, sodass zahlreiche Gäste die attraktiveren Toiletten des nachbarlichen Betriebs aufsuchten.
Aus diesem Grund sollte der Wettbewerber mit staatlicher Macht dazu gezwungen werden, seine Toiletten zu optimieren, sodass seine Kunden keinen Anreiz mehr sähen, auf die des Klägers auszuweichen.

Diesem Verlangen widersprachen die Mannheimer Richter, die darauf aufmerksam machten, dass es Aufgabe eines jeden einzelnen sei, Sorge dafür zu tragen, dass nur die eigenen Gäste auch die Sanitäranlagen nutzen.


Fazit:
Das Wettbewerbsrecht ist für juristische Laien meist undurchsichtig und unverständlich.
Um sich unnötige Kosten für aussichtslose Verfahren zu ersparen, ist es ratsam, vorab Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com


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Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
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drucken  als PDF  Werbung mit Autorisierung muss Autorisierenden erkennen lassen Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit aus subjektiver und objektiver Sicht
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Datum: 22.09.2010 - 10:09 Uhr
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