Markenverletzung auch durch Benutzung in interner Suchmaschine möglich
Unternehmen lassen sich häufig Marken eintragen, um ihre Produkte, bzw. den guten Ruf ihrer Produkte zu schützen. Nicht selten kommt es vor, dass Wettbewerber eben vom guten Ruf eines fremden Produktes profitieren möchten und versuchen, dies auf unzulässigen Wegen zu erreichen.
Die beiden Parteien vertreiben Turn- und Sportartikel, wobei die Klägerin Inhaberin der Marke POWER BALL ist und darunter ein Fitnessgerät vertreibt.
Die Beklagte vertrieb unter dem Namen „RotaDyn Fitnessball“ einen Artikel, der sich zum Training der gleichen Körperregionen eignete, wie der „Power Ball“.
Auf der Homepage der Beklagten war der Begriff „Power Ball“ zunächst nicht zu finden, suchten potentielle Kunden jedoch in der internen Suchmaschine auf der Seite nach dem Begriff „Power Ball“, so erschien dieser Begriff mehrfach auf der dann folgenden Seite zusammen mit einer Beschreibung des Artikels „RotaDyn Fitnessball“.
Darin sah der BGH eine Verletzung der Marke der Klägerin, weil die Beklagte die in Rede stehende Bezeichnung markenmäßig benutze, der Verkehr also von einem Herkunftshinweis ausgehe.
Dies werde durch das Suchergebnis bei Google weiter untermauert, wo ebenfalls einer der ersten Treffer bei dem Suchbegriff „power ball“ die Seite der Beklagten war.
Fazit:
Auch durch scheinbar gut getarnte Benutzung fremder Marken wird eine Verletzung der Markenrechte begangen, sodass absolute Vorsicht geboten ist.
Um kostspielige Verfahren zu vermeiden, sollte im Voraus ein spezialisierter Rechtsanwalt aufgerufen werden.
© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com
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Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
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* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
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Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9
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Datum: 22.09.2010 - 10:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Unternehmensinformation
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Freigabedatum: 22.09.2010
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