Anlegerschutz scheibchenweise - jetzt ist der Bundesrat gefordert
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Anlegerschutz scheibchenweise - jetzt ist der Bundesrat gefordert
Ausgerechnet bei der notwendigen Verbesserung des Anlegerschutzes in Deutschland offenbart sich erneut die Handlungsschwaeche der schwarz-gelben Bundesregierung.
Bereits Anfang Maerz 2010 legte Bundesfinanzminister Schaeuble detaillierte Eckpunkte fuer eine staerkere Regulierung vor und kuendigte einen Kabinettsbeschluss noch in der ersten Jahreshaelfte 2010 an. Doch waehrend sich Bundesverbraucherministerin Aigner auf oeffentliche Aeusserungen zu bestehenden Missstaenden beschraenkte, machte sich Bundeswirtschaftsminister Bruederle die Kritik einiger Finanzmarktakteure an den vorgesehenen Neuregelungen zu eigen.
Angesichts eines monatelangen Ressortstreits sah sich die Regierungskoalition genoetigt, die geplanten Massnahmen gegen missbraeuchliche Wertpapier- und Derivategeschaefte noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch eine Fraktionsinitiative zu regeln. Und jetzt verschiebt die Bundesregierung die ueberfaellige Regulierung des Grauen Kapitalmarkes trotz einer angeblichen inhaltlichen Einigung auf einen spaeteren - nunmehr dritten - Gesetzentwurf.
Die Reaktion der Koalitionaere auf diesen Umgang mit dem Thema Anlegerschutz ist bezeichnend fuer den Zustand der schwarz-gelben Regierung: Die FDP freut sich zusammen mit Lobbyvertretern ueber eine erfolgreiche Entschaerfung der urspruenglichen Plaene von Minister Schaeuble. Die CSU bezweifelt bereits vor der Beschlussfassung des Gesetzgebers die Wirksamkeit der kommenden Neuregelungen und kuendigt deren Ueberpruefung an. Und die CDU kann kaum ihre eigene Enttaeuschung ueber den Minimalkonsens der Regierung kaschieren.
Jetzt sind die Laender aufgefordert, sich bei der Beratung des Regierungsentwurfs im Bundesrat zu einem wirksamen Verbraucherschutz in Deutschland zu bekennen. Sie sollten die Forderung der SPD unterstuetzen, auch den Grauen Kapitalmarkt in diesem Gesetzgebungsverfahren zu regulieren. Vor allem aber muessen die Laender Stellung beziehen zu den juengsten Plaenen der Bundesregierung, die Aufsicht fuer den Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarktes bei den Gewerbebehoerden zu belassen. Der Bundesgesetzgeber braucht Klarheit darueber, ob die von der Union hierzu geforderte Aufstockung und Qualifizierung des kommunalen Personals gewaehrleistet ist.
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Datum: 22.09.2010 - 16:46 Uhr
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