Gemeinsame Erklärung
zum Vorhaben eines
"Leistungsschutzrechts für Presseverleger"
ID: 262714
Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechts zugunsten von
Presseverlegern. Dies könnte die berufliche Nutzung frei zugänglicher
Presseseiten im Internet einer allgemeinen Kostenpflicht unterwerfen.
Im Ergebnis könnten die Verlage Abgabenerlöse in Milliardenhöhe
erzielen - auf Kosten selbstständiger Berufsträger, kleiner und
mittelständischer Unternehmen sowie der deutschen Wirtschaft
insgesamt. Das Vorhaben betrifft damit keineswegs nur neuartige
Geschäftsmodelle der Internetwelt, sondern es betrifft vielmehr jedes
in Deutschland ansässige Unternehmen. Wir, die unterzeichnenden
Verbände, erkennen keine Rechtfertigung für einen derartigen
Eingriff. Wir betrachten eine vielfältige Presse- und
Medienlandschaft auch im digitalen Zeitalter als unverzichtbares Gut.
Ein "Leistungsschutzrecht" für Online-Presseverlage ist jedoch in
keiner Weise geeignet, den digitalen Herausforderungen Rechnung zu
tragen. Es wird insbesondere aus den folgenden Gründen vollständig
abgelehnt: Online-Presseabgabe ist ordnungspolitisch inakzeptabel
Jedem Anbieter im Internet ist unbenommen, den Zugang zu seinen
Onlinediensten zu beschränken bzw. ausschließlich gegen entgeltliche
Vereinbarung freizuschalten. Entscheidet sich ein Verlag hingegen für
unbeschränkt zugängliche Presseangebote im Internet - zum Beispiel um
mehr Nutzer anzusprechen und höhere Werbeeinnahmen zu erzielen, darf
er nicht gleichzeitig über staatliche Regulierung durch die Hintertür
hierfür eine ostenpflicht herleiten. Eine derartige mittelbare
Bepreisung von Inhalten würde das marktwirtschaftliche Prinzip im
Internet aus den Angeln heben. Um eine dauerhafte Kostenbelastung zu
vermeiden, wären internehmen und Selbständige in Deutschland
gezwungen, auf allen internetfähigen Geräten umfangreiche
Zugangssperrungen für Verlagsseiten des In- und Auslands
durchzuführen. Beschränkung der Informationsfreiheit Im Sinne der
informationsfreiheit müssen frei zugängliche Texte oder Bilder im
Internet angezeigt und allgemein betrachtet werden können. Dies ist
essenziell um das Internet als das freiheitlichste und effizienteste
Informations- und Kommunikationsforum der Welt - so auch das
Bekenntnis im Koalitionsvertrag - mit Leben zu füllen. Im Widerspruch
dazu steht der Vorschlag nach einem "ausschließlichen Recht" für
Presseverleger, das Presseerzeugnis, oder Teile daraus zu
vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Als
Folge würden selbst kleinste Informationsteile auf allgemein
zugänglichen Online-Verlagsseiten kostenpflichtig oder wären zu
sperren.
Gefährdung der Innovationskraft im digitalen Wandel Die
Finanzierung von Online-Verlegerpresse durch eine staatlich
gewährleistete Kostenpflicht der Wirtschaft würde brancheninterne
Anreize für innovative, selbsttragende Geschäftsmodelle reduzieren.
Die pauschalen Zahlungen an eine neue
Presseonline-Verwertungsgesellschaft wären auch nicht geeignet, die
inhaltliche Qualität von Pressemedien zu fördern: Denn soweit die
Verteilung der Einnahmen reichweitenorientiert erfolgt, werden vor
allem massenkompatible Formate gefördert. Willkürliche Besserstellung
ohne Vorteil für Urheberschutz Der Anknüpfungspunkt für eine
"Leistungsschutzabgabe" allein für die Presseverleger erscheint
willkürlich. Die journalistische Leistung des Autors wird durch
dessen Urheberrecht geschützt und ist nicht Grundlage eines
Leistungsschutzes der Verleger. Die "institutionell-organisatorische"
Leistung der Presseverleger ist ebenfalls kein geeigneter
Anknüpfungspunkt, da sie nicht über die anderer Anbieter werthaltiger
Inhalte im Internet hinausgeht. Es entstünde eine systemfremde
Privilegierung einer Online-Anbietergruppe mit unabsehbaren Folgen
für Wettbewerb und Vielfalt im Internet. Wir, die unterzeichnenden
Verbände, sprechen uns gegen das Vorhaben der Politik zur Einführung
eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger aus. Erforderlich ist
dagegen eine offene Diskussion über verbesserte Marktbedingungen der
Medienwirtschaft, die innovative und zukunftsfähige Geschäftsmodelle
in der digitalen Welt vorantreiben und damit auch die Grundlagen für
einen unabhängigen Qualitätsjournalismus der Zukunft sichern.
Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.09.2010 - 10:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 262714
Anzahl Zeichen: 4958
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 589 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gemeinsame Erklärung
zum Vorhaben eines
"Leistungsschutzrechts für Presseverleger""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BDI Bundesverband der Dt. Industrie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).