Rabattverträge&Apothekenabschlag: Kassen sparen 2 Milliarden Euro

Rabattverträge&Apothekenabschlag: Kassen sparen 2 Milliarden Euro

ID: 262781
(ots) - Immer wieder wird behauptet, in den Apotheken werde
nicht zugunsten von Krankenkassen und Versicherten gespart. Das ist
falsch: In und mit den Apotheken spart die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2010 rund 2 Milliarden Euro ein.
Jeweils rund 1 Milliarde Euro resultieren aus dem direkt an die GKV
gezahlten Apothekenabschlag sowie aus der aufwendigen Abgabe von
Rabattarzneimitteln, deren Hersteller der GKV die entsprechenden
Rabatte überweisen. "Die Apotheken setzen die Rabattverträge mit
großem Aufwand in die Praxis um, werden jedoch wie die Versicherten
über die tatsächlichen Einsparungen - nach Abzug aller Kosten - und
damit über den Erfolg einzelner Kassen im Unklaren gelassen", so
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).

Grundlage für die Berechnungen für das Jahr 2010 sind die
vorliegenden Angaben aus dem Jahr 2009. Laut
Bundesgesundheitsministerium haben die Apotheken 2009 durch die
Umsetzung der Rabattverträge für die GKV rund 850 Millionen Euro
gespart. Die AOK rechnet für 2010 mit 520 Mio. Euro Rabatten. Dieser
Wert muss von den gemeldeten Arzneimittelausgaben abgezogen werden,
um die tatsächlichen Ausgaben ermitteln zu können. Zusätzlich haben
die Apotheken den Krankenkassen 2009 rund 1,1 Milliarden Euro
Apothekenzwangsrabatt gewährt. Von den Pharmaunternehmen erhielten
die Krankenkassen dagegen nur 844 Mio. Euro Herstellerrabatt.

Die Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern sind geheim;
die Apotheken müssen aber den Austausch vornehmen. Rabattarzneimittel
haben seit dem 1. April 2007 Vorrang vor anderen wirkstoffgleichen
Präparaten. Verschreibt ein Arzt einen Wirkstoff oder erlaubt den
Austausch eines verordneten Medikamentes, ist der Apotheker
verpflichtet, das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene
Rabattarzneimittel abzugeben. In den Apotheken erzeugen diese


Rabattverträge einen erheblichen Mehraufwand, z.B. durch erhöhten
Beratungsbedarf der Versicherten und Patienten. Grundsätzlich
unterstützt der DAV die vom Gesetzgeber gewollten Rabattverträge,
mahnt jedoch insbesondere mehr Transparenz an.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de



Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030-4000 4137
Mail: c.splett@abda.aponet.de
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Datum: 23.09.2010 - 11:14 Uhr
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