Schwarzarbeit-und alle schauen weg!

Schwarzarbeit-und alle schauen weg!

ID: 262795

Immer mehr Pflege-Vermittlungsagenturen drängen unbehelligt mit illegalen Dienstleistungsangeboten auf den deutschen Markt.



Schwarzarbeit-und alle schauen weg!Schwarzarbeit-und alle schauen weg!

(firmenpresse) - Wenn es um Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit geht, werden ganz offensichtlich unterschiedliche Maßstäbe angelegt: während in der Baubranche, in der Gastronomie und im Speditionsbereich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, angesiedelt beim Zoll, recht konsequent Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit bekämpfen, wird im Pflegebereich weitgehend weggeschaut.
Nach wie vor vermitteln nämlich Agenturen osteuropäische Kräfte, die in deutschen Haushalten Rund-um-die-Uhr-Pflege leisten. In Internetauftritten werben diese Agenturen dreist damit, dass die vermittelten Kräfte selbstständig seien. Tatsächlich liegt hier aber regelmäßig eine Scheinselbstständigkeit vor, denn alle Kriterien, die ein Selbstständiger erfüllen muss ( Weisungsunabhängigkeit, mehrere Arbeitgeber, freie Zeiteinteilung ) werden hier nicht erfüllt! Solche Kräfte sind also immer scheinselbstständig. Scheinselbstständigkeit ist aber nichts anderes als Schwarzarbeit.
Ähnlich verhält es sich mit dem Mindestlohn, der seit August 2010 für die Pflegebranche gilt: hier werden die Pflegerinnen zu "Haushaltshilfen" umdeklariert, damit der Mindestlohn nicht gezahlt werden muss. Da aber die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht etwa die Tätigkeitsbezeichnung darüber entscheidet, ob der Mindestlohn zu vergüten ist, geht auch dieser Taschenspielertrick ins Leere! Der Auftraggeber trägt letztendlich stets das Risiko, wegen des Betrugs zu Lasten der Sozialversicherungsträger verurteilt zu werden und hohe Nachzahlungen leisten zu müssen.
Die Rechtslage ist also klar! In der Praxis agieren die zuständigen Behörden aber durchaus unterschiedlich. In der Baubranche finden regelmäßig massive Kontrollen statt, die Staatsanwaltschaft verfolgt die Täter und die Gerichte verhängen - zusätzlich zu den fälligen Nachzahlungen - drastische Strafen. Das Strafmass reicht bis hin zu Freiheitsstrafen.
Bei der Pflegebranche wird dagegen allzu oft weggeschaut, besonders wenn es um Privathaushalte geht. Vordergründig mag diese Zurückhaltung verständlich sein, scheint es doch so zu sein, dass hier eine Osteuropäerin einige Euros verdienen kann und eine Familie einen Familienangehörigen pflegerisch mehr oder weniger gut versorgt weiß. Nur: dahinter stecken große Agenturen und Franchiseketten, die den Rechtsbruch zum Geschäftsprinzip erhoben haben und damit den regulären Arbeitsmarkt unterminieren, zu einer Erosion des Sozialversicherungssystems beitragen und seriöse Unternehmen zum Teil existentiell gefährden. Auch der angebliche Kostenvorteil, den der Kunde hat, ist bei Licht besehen kritisch zu sehen, denn im Falle eines Falles trägt allein der Kunde das Risiko.


Den Behörden sind diese Sachverhalte durchaus klar. Es scheint aber so zu sein, dass sie sich aufgrund politischer Direktiven bei der Pflegbranche zurückhalten. Eine haltlose Unterstellung? Wohl kaum, denn die genannten Agenturen treten beispielsweise im Internet derart dreist und ungeniert auf, dass eine Strafverfolgung problemlos möglich wäre. Außerdem: einer Regierung, die den Pflegenotstand dadurch beheben will, dass sie Hartz IV - Bezieher ohne Rücksicht auf deren Eignung und Motivation in der Pflege einsetzt - so ein aktueller Vorschlag der Bundeskanzlerin - darf man schon unterstellen, dass sie den Pflegenotstand mangels intelligenter Antworten auch durch Wegschauen bei den genannten Problemen "löst".


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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 23.09.2010 - 11:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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