NABU: Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz bleibt hinter Erwartungen zurück
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NABU: Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz bleibt hinter Erwartungen zurück
Bonn/Berlin - Aus NABU-Sicht wird das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz keine Umweltverbesserungen bringen, wenn am jetzigen Entwurf festgehalten wird. Deutschland setze seine Rolle als Vorreiter einer nachhaltigen Abfallwirtschaft aufs Spiel, teilte der NABU anlässlich der heutigen Anhörung in Bonn zum neuen Gesetzesentwurf mit. Die Müllverbrennung (energetische Verwertung) werde darin mit der stofflichen Verwertung gleichgestellt. Das entspreche nicht den europäischen Vorgaben, die klar das Recycling vor der Verbrennung einstufen. Zudem werden weder nachprüfbare Müllvermeidungsziele festgeschrieben, noch werde die Möglichkeit der Wieder- und Weiterverwendung von Produkten gefördert.
"Die Bundesregierung macht sich unglaubwürdig, wenn sie einerseits natürliche Ressourcen sparen und Rohstoffsicherheit für Deutschland garantieren will, aber andererseits nicht die Weichen in der Kreislaufwirtschaft dafür stellt. Der Entwurf ist ein Geschenk für Besitzstandwahrer und eine Ohrfeige für die ehemals so fortschrittliche Kreislaufwirtschaft", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Beim Siedlungsabfall seien statt 65 Prozent mindestens 80 Prozent Recyclingquote umsetzbar, und zwar für jeden einzelnen Stoffstrom wie Papier, Plastik oder Holz.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz muss bis Dezember dieses Jahres neu geschrieben werden, weil die im Jahr 2008 verabschiedete Abfallrahmenrichtlinie der EU wesentliche Änderungen im Abfallrecht verlangt. Zentral ist hieran der Wechsel von einer Dreistufen- zu einer Fünfstufenhierarchie für die Abfallbehandlung. Die neue Hierarchie ist die Leitlinie für den Umgang mit Abfällen. Der Umgang mit dem Abfall sollte folgender Hierarchie folgen: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling. Erst wenn dies nicht möglich ist, sollte der Müll energetisch verwertet, also verbrannt werden. Beseitigung ist letztes Glied der Rangfolge. Der Regierungsentwurf sieht jedoch vor, es dem Entsorgungsunternehmen zu überlassen, ob es gut brennbare Abfälle verbrennen, recyceln oder wiederverwenden möchte.
"Der Gesetzentwurf missachtet die Abfallhierarchie der EU. Er muss grundsätzlich überarbeitet werden. Politisches Wort und gesetzgeberische Realität klaffen weit auseinander: Es wird immer wieder betont, dass die Abfallwirtschaft viel zum Klimaschutz beiträgt. Diese Klimaschutzziele sucht man im jetzigen Entwurf aber vergeblich. Hier muss deutlich nachgebessert werden", so NABU-Abfallexperte Benjamin Bongardt.
Um das Recycling in Deutschland zu stärken, hat der NABU eine öffentliche Petition zur Mitzeichnung beim Bundestag eingereicht, in der die Einführung der Wertstofftonne als Grundlage für qualitativ hochwertiges Recycling gefordert wird. Die Petition kann noch bis zum 20. Oktober 2010 unter http://www.NABU.de/petition mitgezeichnet werden.
Für Rückfragen: Dr. Benjamin Bongardt, NABU-Abfallexperte, mobil 0172-9235479
Eine ausführliche NABU-Stellungnahme zum Kreislaufwirtschaftsgesetz zu finden unter http://www.nabu.de/kreislaufwirtschaft/
Informationen zur öffentlichen Petition unter: http://www.verwerten-statt-verbrennen.de
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Datum: 23.09.2010 - 14:16 Uhr
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