Bankdatenskandal: Grundlegende Reform von Datenschutz und Scoring notwendig

Bankdatenskandal: Grundlegende Reform von Datenschutz und Scoring notwendig

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Bankdatenskandal: Grundlegende Reform von Datenschutz und Scoring notwendig



(pressrelations) - Hinsichtlich der umstrittenen Speicherung und dem Scoring von Millionen von Kundendaten durch die Firma Easycash erklaeren die zustaendigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach und Waltraud Wolff:

Die Firma Easycash betreibt Scoring mit Bankdaten und beruft sich dabei auf Einwilligungen der Verbraucher, deren Wirksamkeit anzuzweifeln ist. Die Bundesregierung muss diesen Vorfall jetzt schnellstmoeglich aufklaeren und daraus Konsequenzen ziehen. Wir haben das Thema deshalb auf die Tagesordnung des Verbraucherausschusses des Bundestags am naechsten Mittwoch gesetzt.

Die bei jedem Bezahlvorgang erhobenen Daten sind personenbezogene Daten, die sensibel zu behandeln sind und unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Es geht nicht, dass ein Unternehmen eine Genehmigung fuer die Speicherung nicht gedeckter Konten aus rein wirtschaftlichen Interessen in eine Erlaubnis fuer die Speicherung aller Transaktionen umdeklariert, um sein Handeln legal zu machen - ganz nach eigenem Gutduenken.
Gleichzeitig setzt sich das Unternehmen ueber einen Einwilligungsvorbehalt hinweg, indem sie Kontodaten als nicht personenbezogene Daten definiert. Erlaubt ist der Easycash GmbH nach einem Brief des nordrhein-westfaelischen Landesdatenschutzbeauftragten, auf den sich diese beruft, aber lediglich eine Warndatei fuer nicht gedeckte Konten.

Die Firma Easycash ist verpflichtet hier offen zu legen, von wem sie welche Daten zu welchen Zwecken speichert und nutzt. Ebenso sind die zu Unrecht erhobenen Daten schnellstmoeglich zu loeschen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher muessen darueber informiert werden und nicht erst aus der Presse erfahren, was Unternehmen mit ihren Daten alles anstellen, die sie eigentlich gar nicht erheben duerfen.

Deshalb ist es notwendig, dass der Gesetzgeber hier zum Schutze der Verbraucher nachbessert. Dieser Skandal zeigt einmal mehr, dass die Aenderungen des BDSG mit Blick auf Scoring-Verfahren nicht ausreichend sind und insbesondere bei der Kontrolle und bei den Rechten der Verbraucher nachgebessert werden muss. Eine grundlegende Reform ist in der letzten Legislatur an CDU und CSU gescheitert. Der neue Skandal zeigt: Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss endlich handeln. Kunden-Scoring darf nicht zu Diskriminierung fuehren und muss klaren Transparenz- und Datenschutzregeln unterliegen.




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Datum: 24.09.2010 - 02:16 Uhr
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