OVG-Urteil hat keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen
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OVG-Urteil hat keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen
Der Beschluss des OVG enthält keine völlig überraschenden Aussagen. Im Ausgangsfall wurde das Dach einer Scheune großflächig für die Gewinnung von Solarenergie genutzt, die von einem Energieerzeuger ins Netz eingespeist wurde.
Das OVG hat in seinem Beschluss unter anderem festgestellt, dass auch das Vermarkten von Energie eine gewerbliche Tätigkeit ist. Wird ein landwirtschaftliches Gebäude in seiner Nutzung geändert, bedarf diese Nutzungsänderung in Gewerbe einer Baugenehmigung.
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Datum: 24.09.2010 - 23:46 Uhr
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