Bundeshaushalt nicht zu Lasten der Länder konsolidieren
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Bundeshaushalt nicht zu Lasten der Länder konsolidieren
Er weist ausdrücklich darauf hin, dass Entlastungsmaßnahmen für den Bund nicht zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen der Länder und Kommunen führen dürfen. Die Länder dürfen nicht dabei behindert werden, den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots zu beschreiten.
Der Bundesrat bekräftigt die Erwartung, dass der Bund die Länder bei den Bildungsausgaben im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt und die geplante massive Mittelkürzung im Bereich des Städtebaus zurücknimmt.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Gesamtvolumen des Bundeshaushalts 307,4 Milliarden Euro betragen. Die veranschlagte Nettokreditaufnahme beträgt 57,5 Milliarden Euro und unterschreitet damit die für das Jahr 2011 maximal zulässige Nettokreditaufnahme von 57,515 Milliarden Euro nur knapp.
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)
Finanzplan des Bundes 2011 bis 2014
Drucksache 450/10 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de/
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Datum: 25.09.2010 - 01:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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