Umsetzung der Bankenrichtlinie muss in den Vermittlungsausschuss

Umsetzung der Bankenrichtlinie muss in den Vermittlungsausschuss

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Umsetzung der Bankenrichtlinie muss in den Vermittlungsausschuss



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Der Bundesrat ruft zu dem Gesetz zur Umsetzung der Bankenrichtlinie den Vermittlungsausschuss an. Er möchte den Alleingang Deutschlands bei der Erhöhung des Selbstbehalts auf zehn Prozent bei Verbriefungstransaktionen rückgängig machen.

Aus Sicht der Länder sind funktionierende und liquide Verbriefungsmärkte vor allem für die Kapitalbeschaffung kleiner und mittlerer Unternehmen - aber auch für den Wohnungsbau - unverzichtbar, um zukünftigen Kreditklemmen vorzubeugen. Die Erhöhung des Selbstbehalts auf zehn Prozent beeinträchtige jedoch unvermeidlich den deutschen Verbriefungsmarkt. Zudem hatten Verbriefungen auf entsprechenden deutschen Plattformen seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise kaum Ausfälle zu verzeichnen, weil sie seit jeher deutlich höheren Anforderungen unterliegen, betont der Bundesrat.

Mit dem im Schwerpunkt auf das Kreditwesengesetz bezogenen Beschluss setzt der Bundestag drei EU-Richtlinien um, die die Stabilität auf den Finanzmärkten verbessern und Risiken abbauen sollen. Unter anderem will er mit der Heraufsetzung des Selbstbehalts bei Verbriefungstransaktionen von fünf auf zehn Prozent für einen aus seiner Sicht höheren Sicherheitsstandard sorgen.

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Drucksache 518/10 (Beschluss)


http://www.bundesrat.de/

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Datum: 25.09.2010 - 01:46 Uhr
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