Geblitzt? Per Internet schnell Einspruch einlegen!
Ein plötzlicher, greller Blitz – und schon droht der Bußgeldbescheid mit einer Zahlung, Punkten in Flensburg oder gar dem Entzug des Führerscheins. Was viele nicht wissen: Nicht immer ist der Bescheid gerechtfertigt. Es kommt häufig vor, dass Messungen ungenau oder fehlerhaft sind. Beispielsweise weil das Gerät nicht korrekt aufgestellt war oder Störungen vorkommen. Zudem hat der Autofahrer gute Chancen das Bußgeld nicht bezahlen zu müssen, wenn er etwa auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen ist.
Aus dem Gutachten geht hervor, ob sich weitere Schritte lohnen. Wer verkehrsrechtsschutzversichert ist, zahlt in der Regel nichts, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Und auch wenn es sich empfiehlt, den Fall weiter zu verfolgen, übernimmt die Versicherung in vielen Fällen die Kosten. Kay Stolle erläutert: „Wir schicken unsere Rechnung dann direkt an die jeweilige Rechtsschutzversicherung. Auf diese Weise reduziert sich der Aufwand für den Antragsteller auf ein Minimum.“
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Datum: 04.02.2007 - 18:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 26475
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Kay Stolle
Stadt:
Leipzig
Telefon: 0341/2116937
Kategorie:
Dienstleistung
Meldungsart: Finanzinformationen
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 05.02.2007
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