Existenzgründung: Vor- und Nachteile der Limited und GmbH
Nach mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, zuletzt im Jahre 2003, müssen auf Grund der in der gesamten Europäischen Union (EU) geltenden Niederlassungsfreiheit Gesellschaftsformen eines Mitgliedsstaates überall in der EU anerkannt werden. Vor allem die „private company limited by shares“, kurz „Limited“, aus Großbritannien ist dadurch verstärkt in das öffentliche Interesse gerückt.
Allerdings müssen sich Existenzgründer darüber im Klaren sein, dass sie sich dann zum Teil in einem komplett anderen Rechtssystem bewegen. Die damit verbunden Pflichten müssen sie natürlich kennen und beachten.
Im Allgemeinen hat die Wahl der Rechtsform bei der Existenzgründung weitreichende Konsequenzen und sollte nicht vorschnell erfolgen. Existenzgründern ist deshalb dringend zu raten, sich ausführlich mit den Vor- und Nachteilen einzelner Rechtsformen vertraut zu machen und sich kompetent beraten zu lassen.
Eine kostenlose Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Limited und der GmbH finden Existenzgründer in dem Artikel „Ist die englische Limited eine Alternative zur GmbH?“ (http://www.existxchange.de/expertenartikel-existenzgruendung/recht-und-steuern/ist-die-englische-limited-eine-alternative-zur-gmbh.html)
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Datum: 01.02.2007 - 18:15 Uhr
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