GRÜNE fragen nach dem Verbleib illegaler und eingezogener Waffen
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GRÜNE fragen nach dem Verbleib illegaler und eingezogener Waffen
Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat anlässlich eines HR-Berichts über den Verkauf eingezogener oder von Bürgern abgegebener Waffen die Landesregierung nach dem Verbleib dieser Waffen und nach dem in Hessen sehr unterschiedlichen Umgang mit diesen Waffen gefragt. "Nach den Amokläufen von Winnenden und in Lörrach sollten alle froh sein über jede Waffe, die bei den zuständigen Behörden abgegeben wird. Waffen, die aus dem Verkehr gezogen werden, können keinen Schaden mehr anrichten", so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.
DIE GRÜNEN wollen wissen, ob die illegalen Waffen, die im Jahr 2009 durch die Amnestie-Regelung im Waffengesetz bei den Polizeistellen oder bei den Waffenbehörden abgegeben wurden, tatsächlich vernichtet wurden. Der Hessische Rundfunk (HR) hatte berichtet, dass durch die Frankfurter Ordnungsbehörde ein Teil dieser Waffen verkauft wurde, um die Kosten der Vernichtung eines anderen Teils der Waffen teilweise zu decken. Im März 2010 hatte die Landesregierung das noch anders dargestellt. Auf Anfrage der GRÜNEN (18/1806) hatte die Landesregierung geantwortet: 'Ziel dieser (Amnestie-)Regelung war es, den Besitzern von illegalen Waffen oder Munition eine Möglichkeit einzuräumen, sich straffrei von diesen zu trennen. Hierzu wurde festgelegt, dass die im Rahmen der Amnestie bei den Polizeibehörden oder Waffenbehörden abgegebenen Waffen dem Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) zur Vernichtung zu übergeben sind'. "Wir wollen jetzt wissen, in welchen Fällen nicht so verfahren wurde und warum von der Vorgabe des Innenministeriums abgewichen wurde."
Ein weiterer Komplex sind Waffen, die Bürger abgeben müssen, weil sie eklatante Strafen erhalten haben oder ihnen der Waffenbesitz untersagt wurde, weil sie als nicht mehr zuverlässig gelten. Auch hier berichtet der HR, dass solche Waffen beispielsweise in Frankfurt und im Kreis Groß-Gerau verkauft wurden. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf z. B. lässt diese Waffen vernichten und stützt diese Praxis auf den Paragraphen 46 des deutschen Waffengesetzes. "Wir fordern ein einheitliches Vorgehen aller hessischer Kommunen nach dem Prinzip 'Waffen, die abgegeben werden, müssen vernichtet werden'. Kommunen sollten sich nicht als Waffenhändler betätigen", so Frömmrich weiter.
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Datum: 28.09.2010 - 13:16 Uhr
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