Neues Deutschland: zum Matall-Tarifabschluss
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Unternehmen schon per Betriebsvereinbarung geregelt war, steht jetzt
erstmals in einer Tarifvereinbarung: Gleichbezahlung für
Leiharbeiter. Das geht doch gar nicht, mag mancher schreien. Wie soll
denn in den Tarifverhandlungen der Stahlbranche über die Bezahlung
der Leiharbeiter verhandelt werden? Ganz einfach: Die IG Metall hat
mit dem Arbeitgeberverband Grundsätze vereinbart, nach denen
Stahlarbeiter für die jeweils gleiche Tätigkeit gleich entlohnt
werden müssen. Wie dieser Grundsatz eingehalten wird, ist Sache der
Unternehmer. Entweder können sie die Differenz zahlen, wenn der
Entliehene bei seiner Leiharbeitsfirma weniger verdient - oder sie
schließen gleich einen Entleihvertrag mit einem Menschenhändler ab,
der seine Beschäftigten entsprechend hoch entlohnt. Mittelbar wird so
also auch auf die Leiharbeitsbranche Druck ausgeübt. Pfiffig. Und
nächste Woche gehen die Verhandlungen in der bayerischen
Milchindustrie weiter. Festgefahrene Situation. Auch hier viel
Leiharbeit. Gleichbezahlung, Festlegung der Höchstüberlassungsdauer
und Umwandlung in ein Normalarbeitsverhältnis nach einer bestimmten
Zeit gehören zum gewerkschaftlichen Forderungskatalog. Drohen
Warnstreiks? Dann wird sich zeigen, ob die Solidarität mit
Leiharbeitern, wie sie die Stahlwerker bewiesen haben, zum Trend wird
- und eben nicht die innerbetriebliche Konkurrenz aus Angst um den
eigenen Job.
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Datum: 30.09.2010 - 18:04 Uhr
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