Richter am Bundesgerichtshof Dr. Michael Klein im Ruhestand
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Richter am Bundesgerichtshof Dr. Michael Klein im Ruhestand
Herr Dr. Klein, der seine juristische Laufbahn1975 im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg begonnen hatte und seit 1991 in der sächsischen Justiz in Dresden tätig gewesen war, wurde 1995 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seitdem dem V. Zivilsenat an, in dem er seit 2005 auch den stellvertretenden Vorsitz innehat.
Der Senat war im Zeitpunkt des Eintritts von Herrn Dr. Klein in großem Umfang mit den vielfältigen Rechtsfragen der Wiedervereinigung Deutschlands befasst. Herr Dr. Klein hat in zahlreichen Verfahren im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bodenreform als Berichterstatter die Weichen dafür gestellt, dass durch die Rechtsprechung des Senats eine insgesamt befriedigende Lösung für die Bodenreformgrundstücke gefunden werden konnte, der das Bundesverfassungsgericht und schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefolgt sind. Der zweite große Rechtsbereich, in dem Herr Dr. Klein die Senatsrechtsprechung wesentlich mit gestaltet hat, ist das Wohnungseigentumsrecht, das im Laufe der Zeit immer mehr Bedeutung erlangt hat und sich im letzten Jahrzehnt in einer Umbruchphase befand. Als dem seit 2005 für Wohnungseigentumssachen zuständigen Berichterstatter im Senat war es ihm ein besonderes Anliegen, die Rechtsprechung in dieser konfliktreichen Phase vorhersehbar und verlässlich zu gestalten und den Rechtssuchenden mit knappen, praxisnahen Entscheidungen klare und deutliche Antworten auf ihre Fragen zu geben.
Karlsruhe, den 30. September 2010
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Datum: 01.10.2010 - 01:46 Uhr
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