Studie entlarvt Ausreden von Alkoholsündern / Traubensaft, überreife Bananen oder Sauerkraut verfälschen Ergebnisse von Urintests kaum
ID: 268578
lassen sich durch geringe Ethanolmengen, wie sie etwa in überreifen
Bananen zu finden sind, kaum irritieren. Das zeigt eine aktuelle
Studie der Universität Bonn (doi: 10.1007/s00414-010-0511-z). Wer
positiv auf Alkohol getestet wird, kann sich also künftig wohl nicht
mehr damit herausreden, er habe etwas Falsches gegessen oder
getrunken.
Alkohol wird von der Leber relativ schnell abgebaut. Sein
Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) lässt sich dagegen noch einige
Tage nach einem Zechgelage im Urin nachweisen. Alkoholsünder, denen
der Führerschein entzogen wurde, müssen sich im Laufe eines halben
Jahres bis zu sechsmal einem EtG-Test unterziehen. Nur bei sechs
negativen Ergebnissen erhalten sie die Fahrerlaubnis zurück.
Die Tests erfolgen zu zufällig festgelegten Zeiten. Die
Betroffenen werden 24 Stunden vorher benachrichtigt, dass sie sich
zur Urinprobe einzufinden haben. Insbesondere innerhalb dieser
Vorwarnzeit dürfen sie keine Lebensmittel zu sich nehmen, die Alkohol
enthalten können. Dazu zählen beispielsweise Sauerkraut,
alkoholfreies Bier, Traubensaft oder überreife Bananen.
"Positiv getestete Personen behaupten immer wieder, sie hätten
kurz vor dieser 24-Stunden-Periode große Mengen derartiger Produkte
verzehrt", erklärt der Bonner Rechtsmediziner Professor Dr. Frank
Mußhoff. "Wir haben nun experimentell überprüft, ob das tatsächlich
zu einer Grenzwertüberschreitung führen kann."
Dazu haben die Forscher insgesamt 19 Probanden zur Schlacht am
Büffet gebeten. Bis zu drei Liter alkoholfreies Bier, 1,3 Kilogramm
Sauerkraut oder 700 Gramm Bananen nahmen die Testpersonen zu sich.
Trotz dieser großen Mengen lag die ETG-Konzentration im Urin der
Teilnehmer nach 24 Stunden stets deutlich unter dem zulässigen
Grenzwert. Daher empfehlen die Wissenschaftler, den aktuellen
Grenzwert beizubehalten: "Angesichts der 24-stündigen Wartezeit
zwischen Benachrichtigung und Urinprobe sind falsche Testergebnisse
aufgrund alternativer Ethanol-Quellen nicht zu erwarten", betont
Mußhoff.
Pressekontakt:
Professor Dr. Frank Mußhoff
0228/73-8316
f.musshoff@uni-bonn.de
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Datum: 04.10.2010 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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