Rheinische Post: Warum Bahnchef Grube recht hat
ID: 269165
Bahnchef Rüdiger Grube hat zu den Protesten gegen "Stuttgart 21"
erklärt: "Bei uns entscheiden Parlamente, niemand sonst. Unsere frei
gewählten Volksvertreter haben das Dutzende Male getan: im Bund, im
Land, in Stadt und Region. Immer mit großen Mehrheiten. Es gehört zum
Kern einer Demokratie, dass solche Beschlüsse akzeptiert und dann
auch umgesetzt werden ... Mögen einige aus noch so gut gemeinten
Gründen dagegen sein, am Ende müssen Recht und Gesetz gelten ... Ein
Widerstandsrecht gegen einen Bahnhofsbau gibt es nicht." Daraus
leiten die Gegner von "Stuttgart 21", bis zur Morddrohung empört, ab,
dass der Bahnchef ihnen das Demonstrationsrecht abspricht. Falsch.
Grube erinnert nur daran, dass Deutschland als letztes Industrieland
in Europa gerade von der Verbesserung seiner Infrastruktur lebt. Auch
Demonstrationen machen demokratische Entscheidungsprozesse nicht
überflüssig. Denn unser Land wird entgegen dem Vorurteil nicht aus
Konzernzentralen regiert, sondern von demokratisch legitimierten
Politikern. Worauf Unternehmen aber einen Anspruch haben, ist
Rechtssicherheit. Daran sollten wir alle ein Interesse haben. Ohne
industriellen Kern wäre Deutschland nicht als Primus durch die Krise
gekommen. Davon, dass wir uns alle gegenseitig die Haare schneiden,
können wir jedenfalls nicht leben.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.10.2010 - 20:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 269165
Anzahl Zeichen: 1625
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1134 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Warum Bahnchef Grube recht hat"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).