Entweder ganz oder gar nicht- Glücksspiel in Deutschland
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Glücksspiel gehört zu den Dingen, bei denen der Staat nur unrichtige Gesetze verabschieden kann.

(firmenpresse) - Glücksspiel gehört zu den Dingen, bei denen der Staat nur unrichtige Gesetze verabschieden kann. Sicher sind die negativen Konsequenzen, wenn eine Person alles verspielt, was sie hat, nicht zu übersehen.
Dies macht ein strenges Verbot jeglicher Art von Glücksspiel gerechtfertigt. Doch dieses bringt die Spieler und deren finanziellen Mittel nur ins Ausland oder in die Klauen der organisierten Kriminalität, was das Problem auch nicht löst. Deshalb befolgen heute noch viele Länder eine Idee, die der berühmte Casanova gehabt haben soll.
Glücksspiel soll unter staatlicher Zulassung erlaubt werden, die Gewinne sollen aber stark mit Steuern belegt werden und die Gewinne für sinnvolle Zwecke genutzt werden. Dies ist auch in der Bundesrepublik der Fall, wo jedes Jahr viele Millionen Euro aus dem Lotto für Sport, Kultur, Soziales, Denkmalpflege und Vieles mehr genutzt werden.
Nur ein geringer Teil dieser Einnahmen kommt direkt dem Staat zugute, doch jeder Finanzpolitiker ist sich darüber im Klaren, dass wenn diese Einnahmen nicht wären, mancher großer Belastungsposten im sozialen Haushalt noch dazukommen könnte.
Insgesamt ist es nicht verwunderlich, dass Deutschland den momentanen Stand der Dinge wie ein Löwe verteidigt und sich mit der Zuteilung von Konzessionen im Bereich Online Casinos, Online Lotterien und Sportwetten im Internet eher Zurückhaltung an den Tag legt.
Viele Anbieter aus dem Ausland arbeiten zwar vom Ausland aus auf dem deutschen Markt, doch da sie keine Konzession haben fallen sie unter ein faktisches Verbot der Werbung, dass sie daran hindert, ihr Geschäft nach ihren Vorstellungen zu erweitern.
Dies kommt nicht überraschend, dass sie, besonders, Bwin, das bei Online Sportwetten die erste Adresse ist, probieren, dass Glücksspielmonopol des Staates vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg abzuschaffen.
Dieser Coup scheint dem österreichischen Unternehmen in der Tat gelungen zu sein, denn der EuGH befand Anfang September, dass das Wettmonopol des Staates den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit in der EU behindere. Der Gerichtshof sagte in dem Richterspruch klar und deutlich, dass der Zweck der Suchtvorbeugung ein Wettmonopol des Staates gestatten würde.
Doch dazu muss man dieses Ziel konsequent umsetzen, was in Deutschland nicht gemacht würde. Der Gerichtshof scheint richtig zu liegen. Der Satz in der Werbung für Lotto und Toto, dass Glücksspiel süchtig machen könne, sei für die Suchtvorbeugung nicht ausreichend und die gratis Infohotline mit der 0800- Nummer erst recht nicht.
Da muss schon mehr geschehen, wie beispielsweise die am vorhandenen Einkommen orientierten Einschränkungen beim Lottospiel oder die Begrenzungen der Häufigkeit und Länge von Casino Abstechern.
Anonyme Spiellokalitäten müssten gänzlich verschwinden egal mit Zulassung wie bei Automaten in Gaststätten oder nur mit Duldung wie die 0137-Nummern in vielen Fernseh- und Radioausstrahlungen. Die Politik ist nun gefordert, den Vertrag zu modifizieren.
Entweder wird die Suchtvorbeugung in Zukunft an den Vorgaben der EU orientiert richtig ausgeführt oder Privatanbieter erhalten passende Konzessionen. Der Erhalt kann dann an Kriterien auch und besonders im Gebiet der Vorbeugung unkontrollierten Spielens geknüpft sein.
Politiker werden über die Köpfe vieler Parteien hinweg zum Großteil die Strengermachung des Vertrags und der Fortführung des Monopols verlangen. Erste Kommentare dazu gibt es bereits. Man hat sicherlich bei der letzten Änderung des Vertrages den Versuch gewagt, die Kriterien der EU umzusetzen, doch dies war offensichtlich nicht von Erfolg gekrönt.
Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass die Politik die Gesellschaften im Bereich Lotto so hinbiegen kann, dass sie in der Weise von stetig schrumpfenden Gewinnen sich selbst abschaffen. Doch alles andere wird dem Gerichtshof auf lange Sicht nicht genügen.
Dann bleibt noch die Möglichkeit, sinnvoll zu regulieren, statt Monopolisierung zu betreiben. Der Politik dürfte es leichter fallen, strenge Auflagen durchzuboxen, wenn sie sich dessen bewusst ist, dass diese nicht für die Zweckgesellschaft des Staates, sondern auch für Privatanbieter haben werden.
Hier wären hohe Bußgelder und/oder Rückzahlung von Einsätzen ein Weg, wenn ein Anbieter von Glücksspiel es gestattet, dass augenscheinliche suchtkranke Menschen ihre Lebensgrundlage ruinieren oder wenn Manipulationen am Spiel zutage gefördert werden.
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Morningshow-Team überreicht der Unesco Antrag mit Hörer-Argumenten">
Datum: 06.10.2010 - 13:24 Uhr
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Freigabedatum: 06.10.2010
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