Diskussion um Leistungsschutzrecht versachlichen! / Zeitungs- und Zeitschriftenverleger kritisieren Google
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Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf den Medientagen München
sind offenkundig unzutreffend. Dazu erklärten heute Sprecher des
Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger und des Bundesverbands
Deutscher Zeitungsverleger in Berlin:
1. Das Recht, kostenlos und genehmigungsfrei zu zitieren, bleibt
von einem Leistungsschutzrecht vollständig unberührt. Anderslautende
Aussagen sind falsch und grob irreführend. Deshalb trifft auch die
Behauptung des Europa-Chefs von Google nicht zu, ein
Leistungsschutzrecht gefährde das Zitatrecht.
2. Die Verlage nur auf die verstreuten und unterschiedlich
abgeleiteten Rechten der Urheber zu verweisen, ist im digitalen
Zeitalter absolut unzureichend. Ein Leistungsschutzrecht für
Presseverleger ist überfällig, um die gemeinsame Leistung von
Journalisten und Verlegern angesichts millionenfacher
unkontrollierter Vervielfältigungen durch Dritte wirksam schützen zu
können. Deshalb trifft auch die Darstellung nicht zu, das geltende
Urheberrecht reiche als Eigentumsschutz aus.
3. Es steht einem jeden frei, das Angebot der Presseverleger
anzunehmen, Leistungen der Online-Presse zu gewerblichen Zwecken zu
vervielfältigen. Nur wer dieses Angebot für die Zwecke eigener
Gewinnerzielung annimmt, muss dafür ein vertragliches Entgelt zahlen.
Deshalb ist auch falsch, den Eindruck zu erwecken, mit dem
Leistungsschutzrecht würde eine staatliche Zwangsabgabe geschaffen.
Die Verleger bewerten die aktuellen Einlassungen Googles als
befremdend und unseriös. Leistungsschutzrechte sind ein normales
Element des geistigen Eigentums, ohne das marktwirtschaftlich
geprägte Informationsgesellschaften nicht funktionieren können.
Google müsste gerade angesichts seiner Marktmacht in der Lage sein,
solche Debatten sachlich zu führen.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
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E-Mail: pasquay@bdzv.de
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Datum: 15.10.2010 - 15:16 Uhr
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