Deutsche Post begrüßt Gesetzentwurf zur verbindlichen elektronischen Kommunikation

Deutsche Post begrüßt Gesetzentwurf zur verbindlichen elektronischen Kommunikation

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Deutsche Post begrüßt Gesetzentwurf zur verbindlichen elektronischen Kommunikation



(pressrelations) - - E-Postbrief bietet heute bereits die vom Bundesinnenminister geforderte Sicherheit im elektronischen Schriftverkehr
- Deutsche Post als bislang einziger Anbieter am Markt wird Akkreditierung beantragen

Der E-Postbrief ist verbindlich, vertraulich und verlässlich.

Die Deutsche Post begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die verbindliche elektronische Schriftkommunikation zu verbessern. Der Bundesinnenminister hatte anlässlich der Gesetzesvorlage noch einmal auf die Sicherheitsrisiken der E-Mail hingewiesen und erklärt, dass Absender und Empfänger von E-Mails nie vollständig sicher sein können, mit wem sie gerade kommunizieren und ob die gesendete E-Mail tatsächlich beim Empfänger angekommen ist.

Als bislang einziger Anbieter bietet die Deutsche Post mit dem E-Postbrief ein Produkt an, das diese gravierenden Sicherheitsprobleme der E-Mail löst. Der E-Postbrief erfüllt heute bereits alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die das zukünftige Gesetz fordert. Technik und Übertragungswege sind nach BSI-Vorgaben besonders geschützt. Weder Mitarbeiter im Kundenservice noch Systemadministratoren haben Zugriff auf Inhalte von E-Postbriefen.

Der E-Postbrief wird auf die Probe gestellt

Neben permanenten Verbesserungen an der technischen Sicherheit hat die Deutsche Post zusätzlich auch einen internationalen Security Cup ausgeschrieben. Nach Bewerbungen von mehr als 100 Teams hat eine hochkarätige und unabhängige Jury 16 Teams von Sicherheitsexperten ausgewählt, die ab Ende Oktober die Sicherheit des E-Postbriefs auf die Probe stellen können.

Die Postkunden können also heute bereits mit dem E-Postbrief verbindlich, vertraulich und verlässlich kommunizieren. Die Deutsche Post wird sich akkreditieren lassen, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist und die zur Akkreditierung erforderlichen Rahmenbedingungen feststehen. Damit haben E-Postbrief-Nutzer auch die Gewissheit, alle rechtlichen Optionen des künftigen De-Mail-Gesetzes nutzen zu können.



Bereits in den ersten beiden Tagen nach dem Start am 14. Juli hatte sich mehr als eine viertel Million Nutzer angemeldet. Die inzwischen weit mehr als 100 Geschäftskunden, die den E-Postbrief einführen, sind ein deutliches Zeichen für die wachsende Nachfrage nach dieser innovativen Dienstleistung.


Dirk Klasen
Pressesprecher: Unternehmensbereich BRIEF, Regulierung, Filialthemen
Deutsche Post DHL
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Datum: 15.10.2010 - 17:16 Uhr
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