Urteil: Herabfallende Eicheln oder Kastanien sind allgemeines Lebensrisiko
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Urteil: Herabfallende Eicheln oder Kastanien sind allgemeines Lebensrisiko
Anders als bei herabfallenden morschen Ästen sei der Besitzer nicht verpflichtet, jemanden vor dieser Gefahr zu schützen. Es liege nun einmal in der Natur der Sache, dass ein Baum im Herbst Früchte trägt. Dementsprechend handele es sich beim Herabfallen von Eicheln und Kastanien lediglich um ein allgemeines Lebensrisiko. Wollte der Besitzer das ausschließen, müsste er seine Bäume total zurückschneiden. Dies hielten die Gerichte wiederum für nicht zumutbar. Zudem sei es unter ökologischen und naturschützerischen Aspekten auch nicht wünschenswert.
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Datum: 15.10.2010 - 20:16 Uhr
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