Belastungen für Kommunen transparent machen
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Belastungen für Kommunen transparent machen
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte erforderlich, um sowohl die Defizitgrenze des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes als auch der neuen Schuldenbremse des Grundgesetzes einhalten zu können.
Das Bundeskabinett hat daher ein Sparpaket im Umfang von rund 80 Milliarden Euro für die kommenden vier Jahre beschlossen. Soweit die Umsetzung dieses Zukunftspakets einer fachgesetzlichen Regelung bedarf, erfolgt diese im Wesentlichen durch den vorliegenden Entwurf. Erreicht werden sollen Entlastungen unter anderem durch die Einführung einer Luftverkehrsteuer, die Zurückführung von Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft sowie den Wegfall bestimmter Leistungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zudem sind Änderungen beim Elterngeld und die Streichung der Heizkostenzuschüsse beim Wohngeld geplant.
Obwohl der Bundesrat die Sparbemühungen der Bundesregierung grundsätzlich anerkennt, übt er inhaltliche Kritik an dem Gesetzentwurf. So moniert er, dass die steuerlichen Mehrbelastungen die ohnehin schon hohen Lasten der Wirtschaft nochmals verschärfen würden. Zudem bedauern die Länder, dass die Bundesregierung von der bisher im Koalitionsvertrag vorgesehenen steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung für diese Legislaturperiode Abstand nehmen will. Sie kritisieren auch, dass die Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die kommunalen Haushalte in wesentlichen Punkten unvollständig ist. Daher fordern sie, im weiteren Gesetzgebungsverfahren vollständige Angaben zu den tatsächlichen finanziellen Auswirkungen auf die kommunale Ebene zu machen. Für besonders dringlich hält es der Bundesrat, das Inkrafttreten der Änderungen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz insbesondere im Interesse der Eltern mit einer Stichtagsregelung für Neufälle zu verbinden. Er fordert daher, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eine Übergangsregelung zu schaffen, die den Eingriff in laufende Fälle vermeidet. Dadurch würde die Akzeptanz der anstehenden Rechtsänderung bei den betroffenen Eltern erhöht.
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Datum: 15.10.2010 - 20:46 Uhr
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