Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz: Finanzausschuss muss informiert werden
ID: 277445
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz: Finanzausschuss muss informiert werden
Sehr geehrter Herr Staatssekretaer,
in der Presse wird heute ueber den bevorstehenden Abschluss von Verhandlungen ueber ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz berichtet, das auch bisher unversteuerte Vermoegen einbezieht. Demnach soll auf die Ertraege aus Vermoegen deutscher Kunden kuenftig eine Abgeltungssteuer von 35 Prozent erhoben werden, die die Schweizer Banken anonym an den deutschen Fiskus ueberweisen. Fuer sogenannte Altfaelle sei an eine nachtraegliche Besteuerung des auf drei Prozent kalkulierten Wertzuwachses in gleicher Hoehe fuer die vergangenen zehn Jahre gedacht.
Fuer die Akzeptanz des deutschen Steuersystems sind die Gleichmaessigkeit der Besteuerung und der Kampf gegen Steuerhinterziehung von entscheidender Bedeutung. Die Verhandlungen ueber das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz sind daher fuer das Parlament von grossem Interesse. Ich bitte deshalb die Bundesregierung, den Finanzausschuss in seiner naechsten Sitzung ueber Inhalt und Stand der Verhandlungen zu unterrichten. Die Unterrichtung soll insbesondere Auskunft darueber geben, ob mit der geplanten Abgeltungssteuer eine Steueramnestie fuer deutsche Anleger mit verdeckten Vermoegen in der Schweiz verbunden ist. Ausserdem bitte ich um detaillierte Informationen ueber die Bemessungsgrundlage der geplanten Abgeltungssteuer. Diese Informationen sollen eine Einschaetzung ermoeglichen, ob eine vollstaendige Erfassung der verdeckten Vermoegen oder lediglich eine Abschlagsbesteuerung beabsichtigt ist. Ausserdem bitte ich um eine Stellungnahme der Bundesregierung, ob die Schweiz auch zu einem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens ohne Altfallregelung bereit waere.
Wegen des oeffentlichen Interesses an der Besteuerung verdeckter deutscher Vermoegen in der Schweiz erlaube ich mir, meine Informationsbitte oeffentlich zu machen.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.10.2010 - 20:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 277445
Anzahl Zeichen: 2688
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 296 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz: Finanzausschuss muss informiert werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).