Missbrauch des Asylrechts
ID: 280276
Missbrauch des Asylrechts
Seit Einführung der Visafreiheit für Mazedonien, Montenegro und Serbien zum 19. Oktober 2009 ist die Zahl der Asylbewerber aus diesen Ländern sprunghaft angestiegen. Während im Jahr 2009 lediglich 59 Serben und ein Mazedonier in Bayern um Asyl nachsuchten, waren es bis zum 15. Oktober dieses Jahres bereits 130 Serben und 260 Mazedonier. Joachim Herrmann: "Diesen offenkundigen Missbrauch unseres Asylrechts werden nicht hinnehmen. Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt, muss die Europäische Union handeln und die Visumspflicht für diese Länder wieder einführen. Wir werden das jetzt sehr genau beobachten. Sollte sich hier nichts ändern, muss klar sein: Die Visafreiheit für Serbien und Mazedonien steht auf dem Spiel".
Mitursächlich für den Anstieg der Asylanträge aus Serbien und Mazedonien dürfte auch das Gerücht sein, dass Asylbewerber aus Serbien und Mazedonien deutsche Geldmittel zur Rückkehrförderung erschleichen könnten, indem sie ihren Asylantrag zurücknehmen und freiwillig ausreisen. Zum Hintergrund: Um abgelehnten Asylbewerbern einen Anreiz zur freiwilligen Ausreise zu geben, finanzieren Bund und Länder seit vielen Jahren die Programme REAG (Reisekosten- und Reisebeihilfen) sowie GARP (Starthilfen). Die Mittel werden von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) verwaltet und ausgezahlt. Herrmann: "Ich bin mir mit der IOM einig, dass wir alles tun müssen, um die REAG und GARP-Mittel zielgenau einzusetzen und Missbrauch zu verhindern." Mit der Förderung der freiwilligen Ausreise erspart sich der Staat hohe Abschiebekosten sowie die Kosten für die weitere Unterbringung und Versorgung abgelehnter Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können. Aber: Asylb!
ewerber aus Serbien und Mazedonien erhalten in Bayern keine staatlichen Rückkehrhilfen. Herrmann: "Seit Bekanntwerden erster Missbrauchsfälle in Deutschland werden seit Ende August in Bayern keine staatlichen Mittel mehr an Staatsangehörige aus Serbien und Mazedonien ausgezahlt. Ein Missbrauch von Mitteln zur Rückkehrforderung durch Asylbetrüger aus Serbien und Mazedonien ist somit ausgeschlossen. Es ist also völlig sinnlos, zur Erschleichung staatlicher Mittel missbräuchlich einen Asylantrag zu stellen." Mittlerweile hat auch der Bund mit sofortiger Wirkung die Beteiligung am Programm für Starthilfe für Serben und Mazedonier eingestellt.
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Datum: 19.10.2010 - 19:16 Uhr
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