Vergleichen und Autoversicherung bis zum 30.11 wechseln
eichen und Autoversicherung bis zum 30.11 wechseln
(Gross-Zimmern, 20.Oktober 2010). Gut, dass es den 30. November gibt. Dieser Stichtag ist bei den Autoversicherungen gefürchtet. Die Versicherungsnehmer hingegen können diesem Datum verständlicherweise nur Gutes abgewinnen. In Deutschland gibt es die gesetzliche Regelung, die Autoversicherung bis zum 30.11 wechseln zu können, ohne dass ein Sonderkündigungsgrund vorliegt.
Das Jahr 2010 neigt sich mit großen Schritten dem Ende zu. Doch bevor das Weihnachten und Silvester gebührend gefeiert werden können, gibt es noch ein wichtiges Datum, sozusagen der Höhepunkt des Jahres für alle Autobesitzer. Die Rede ist natürlich vom 30.11.2010. Die Versicherten können diesen Tag kaum erwarten, während die deutschen Versicherungsunternehmen froh sein werden, wenn sie ihn endlich überstanden haben.
Wie so vieles in Deutschland, ist auch das Versicherungswesen gesetzlich geregelt. So gibt es strenge Vorgaben für die vorzeitige Kündigung einer KFZ Versicherung, auf die sich der Versicherungsnehmer im Fall der Fälle berufen kann. Dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss, erleichtert die ganze Angelegenheit natürlich nicht. Im Grunde genommen gibt es nur drei Gründe für die Versicherten, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Die erste Möglichkeit bietet sich beim Wechsel, also beim Kauf eines Gebraucht- oder Neuwagens. Durch die Inzahlungnahme des alten Fahrzeugs und den dadurch verbundenen Wechsel des Besitzers kann natürlich die Autoversicherung schriftlich gekündigt werden. Die zweite Möglichkeit tritt im Schadensfall ein, hier kommt aber die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten in nicht seltenen Fällen beim Gebrauch des Sonderkündigungsrechts zuvor. Die dritte Gelegenheit ergibt sich für die Versicherten im Fall von Beitragserhöhungen von Seiten des Versicherers.
Anders sieht es zum Ende November aus. Hier sieht das deutsche Gesetz vor, dass jeder Versicherungsnehmer seine Autoversicherung bis zum 30.11 wechseln kann und ohne die Angabe von Gründen wechseln darf. Vor dieser wichtigen Entscheidung sollte aber unbedingt ein neutraler Versicherungsvergleich der verschiedenen KFZ Versicherer mit http://guenstigeautoversicherung.net durchgeführt werden.
Andre Finzel
Am Schulacker 2
64846 Gross-Zimmern
guenstigeautoversicherung.net
Tel: 06071 / 826438
webpower123@hotmail.de
(Gross-Zimmern, 20.Oktober 2010). Gut, dass es den 30. November gibt. Dieser Stichtag ist bei den Autoversicherungen gefürchtet. Die Versicherungsnehmer hingegen können diesem Datum verständlicherweise nur Gutes abgewinnen. In Deutschland gibt es die gesetzliche Regelung, die Autoversicherung bis zum 30.11 wechseln zu können, ohne dass ein Sonderkündigungsgrund vorliegt.
Das Jahr 2010 neigt sich mit großen Schritten dem Ende zu. Doch bevor das Weihnachten und Silvester gebührend gefeiert werden können, gibt es noch ein wichtiges Datum, sozusagen der Höhepunkt des Jahres für alle Autobesitzer. Die Rede ist natürlich vom 30.11.2010. Die Versicherten können diesen Tag kaum erwarten, während die deutschen Versicherungsunternehmen froh sein werden, wenn sie ihn endlich überstanden haben.
Wie so vieles in Deutschland, ist auch das Versicherungswesen gesetzlich geregelt. So gibt es strenge Vorgaben für die vorzeitige Kündigung einer KFZ Versicherung, auf die sich der Versicherungsnehmer im Fall der Fälle berufen kann. Dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss, erleichtert die ganze Angelegenheit natürlich nicht. Im Grunde genommen gibt es nur drei Gründe für die Versicherten, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Die erste Möglichkeit bietet sich beim Wechsel, also beim Kauf eines Gebraucht- oder Neuwagens. Durch die Inzahlungnahme des alten Fahrzeugs und den dadurch verbundenen Wechsel des Besitzers kann natürlich die Autoversicherung schriftlich gekündigt werden. Die zweite Möglichkeit tritt im Schadensfall ein, hier kommt aber die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten in nicht seltenen Fällen beim Gebrauch des Sonderkündigungsrechts zuvor. Die dritte Gelegenheit ergibt sich für die Versicherten im Fall von Beitragserhöhungen von Seiten des Versicherers.
Anders sieht es zum Ende November aus. Hier sieht das deutsche Gesetz vor, dass jeder Versicherungsnehmer seine Autoversicherung bis zum 30.11 wechseln kann und ohne die Angabe von Gründen wechseln darf. Vor dieser wichtigen Entscheidung sollte aber unbedingt ein neutraler Versicherungsvergleich der verschiedenen KFZ Versicherer mit http://guenstigeautoversicherung.net durchgeführt werden.
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Datum: 20.10.2010 - 11:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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