Sanierung kann Existenz der Anwohner bedrohen
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Sanierung kann Existenz der Anwohner bedrohen
Der ADAC fordert daher, die in den KAG geregelten Straßenausbaubeiträge flexibel und bürgernah zu gestalten. So sollten die Bundesländer das jeweilige KAG dahingehend ändern, dass die Kommunen nicht gezwungen sind, hohe Einmalzahlungen von Anliegern zu verlangen. Eine Alternative zum einmaligen Beitrag ist nach Ansicht des Automobilclubs der so genannte wiederkehrende Beitrag. Bei diesem Verfahren, das bereits in Rheinland-Pfalz und Thüringen erfolgreich angewendet wird, handelt es sich um eine Art Ratenzahlung. Dabei erstrecken sich die Beiträge des Einzelnen über einen längeren Zeitraum und sind deutlich kleiner ? in der Regel unter 100 Euro im Jahr. Weiterer Vorteil: Die Gemeinden werden in die Lage versetzt, ein über Jahre verbindliches Erhaltungs- und Erneuerungsprogramm aufzulegen und die Straßen in Schuss zu halten. Grundsätzlich muss es darum gehen, Kommunen selbständig darüber entscheiden zu lassen, ob sie ? je nach Kassenlage ? auf Ausbaubeiträge ihrer Anlieger verzichten bzw. in welcher Höhe sie die Grundstückseigner an den Investitionskosten beteiligen.
Nach Ansicht des ADAC müssen die Kommunen mehr für den Erhalt des Straßennetzes tun und ein effizientes Erhaltungsmanagement installieren. Dies ist nach Ansicht des Clubs zwingend notwendig, um in Zeiten immer knapperer Haushaltskassen die Lebensdauer von Straßen zu verlängern. Laut ADAC beträgt das Anlagevermögen der kommunalen Straßen insgesamt über 200 Milliarden Euro. Der jährliche Finanzbedarf für Ausbau und Erhalt liegt nach Berechnungen des Clubs bei acht Milliarden Euro, tatsächlich wurden zuletzt weniger als fünf Milliarden Euro pro Jahr investiert.
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Andreas Hölzel
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Datum: 20.10.2010 - 14:16 Uhr
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