Justizminister Jörg-Uwe Hahn: ?Eine tragfähige Grundlage für den künftigen Umgang mit gefährlichen Straftätern?
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Justizminister Jörg-Uwe Hahn: "Eine tragfähige Grundlage für den künftigen Umgang mit gefährlichen Straftätern"
Die Formulierungshilfe der Bundesregierung sieht eine Neuregelung der Voraussetzungen, unter denen die Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann, sowie die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für entlassene Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht vor. Außerdem soll ein Therapieunterbringungsgesetz geschaffen werden, auf dessen Grundlage verurteilte Straftäter, die aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Verbot rückwirkender Gesetzesverschärfungen nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden können, in eine geeignete geschlossene Einrichtung eingewiesen werden können, wenn sie an einer psychischen Störung leiden und ihre Unterbringung wegen der daraus resultierenden Gefährlichkeit erforderlich ist.
"Schon vor Monaten war es den damals verantwortlichen Ministern Volker Bouffier, Jürgen Banzer und mir ein besonderes Anliegen, den gebotenen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern in rechtsstaatlicher Weise zu gewährleisten. Die Formulierungshilfe der Bundesregierung bietet dafür eine sinnvolle Lösung. Die vorgesehene Konsolidierung der primären Sicherungsverwahrung und der Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ermöglichten eine Unterbringung gefährlicher Straftäter, die auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Bestand haben wird. Mit der außerdem vorgesehenen Möglichkeit, die elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht einzusetzen, greift die Bundesregierung die in Hessen bereits seit über zehn Jahren gemachten positiven Erfahrungen mit diesem Instrument auf", so Jörg-Uwe Hahn weiter.
Das Therapieunterbringungsgesetz biete eine Lösung für das Problem der Altfälle, die aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht trotz fortbestehender Gefährlichkeit aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen seien. Die vorgesehene Unterbringung in geeigneten Einrichtungen orientiere sich in ihren Voraussetzungen an den Vorgaben der Menschenrechtskonvention. Durch die medizinisch-therapeutische Ausrichtung dieser Form der Unterbringung werde eine angemessene Behandlung gewährleistet, die auch diesen Straftätern den Weg in ein Leben ohne Straftaten ermöglichen solle.
"Den weiteren Weg zur Verabschiedung des Gesetzes werden wir auch von Hessen aus tatkräftig unterstützen", so Minister Jörg-Uwe Hahn abschließend.
Kontakt: silvia.saemann@stk.hessen.de
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Datum: 20.10.2010 - 20:46 Uhr
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