Mutterschutz: Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld hat Prioritaet

Mutterschutz: Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld hat Prioritaet

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Mutterschutz: Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld hat Prioritaet



(pressrelations) - Zur heutigen Entscheidung des EU-Parlaments, die Mutterschutzfrist auf 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich auszuweiten, erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:

Die Entscheidung des EU-Parlaments ist ein Erfolg fuer besseren Gesundheitsschutz werdender beziehungsweise frischgebackener Muetter und ihrer Kinder in ganz Europa. Erstmalig werden auch Selbstaendige und mitarbeitende Ehefrauen in die gesetzliche Regelung einbezogen, die bisher - in Deutschland wie in vielen anderen Laendern - gar nicht abgesichert sind.

Deutschland gewaehrt zwar jungen Familien durch das Elterngeld einen nahezu einmaligen Schonraum im ersten Lebensjahr des Kindes, gehoert mit seinen 14 Wochen Mutterschutzfrist aber zu den Schlusslichtern der EU-Mitgliedsstaaten. Die Zielsetzung beider Instrumente ist verschieden: Die Mutterschutzfrist ist medizinisch begruendet, verbindlich und soll den Arbeitsschutz der Mutter sowie den Schutz der Gesundheit fuer die Mutter und das neu- bzw. ungeborene Kind verbessern. Das Elterngeld ist ein familienpolitisches Instrument und gibt jungen Eltern durch seine Lohnersatzleistung den finanziellen Spielraum fuer eine 14-monatige berufliche Auszeit - wenn sich beide Partner fuer zumindest zwei Monate an dieser Auszeit beteiligen. Die partnerschaftliche Aufteilung des Elterngeldes foerdert bislang erfolgreich die staerkere Beteiligung der Vaeter an der Betreuung. Alleinerziehende beziehen komplett 14 Monate Elterngeld.

Das Ziel fuer mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat auch bei der Verbesserung des Mutterschutzes Prioritaet: Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland darf auf keinen Fall zu Lasten der Partnerschaftlichkeit von Vater und Mutter gehen. Es waere das falsche Signal, wenn Frauen durch die Anrechnung der laengeren Mutterschutzfrist einen groesseren "Pflichtteil" im Elterngeldbezug haetten als Maenner. Frau von der Leyen und Frau Schroeder muessen sicherstellen, dass Paare in Deutschland auch zukuenftig gleichberechtigt entscheiden koennen, wie sie die Zeit des Elterngeldbezugs untereinander aufteilen.




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Datum: 20.10.2010 - 21:16 Uhr
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