Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen

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ID: 28231

Antwort des AMP-Vorstnadssprechers Peter Mumme auf die Äußerungen von Herrn Gatzke (Randstad) in der FAZ vom 22. März 2007 zum AMP, Mindestlohn, Entsendegesetz und Tarifsystem




(firmenpresse) - In dem Interview greift der Deutschland-Chef von Randstad den AMP und seinen mit den Christlichen Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifvertrag für die Zeitarbeit massiv an und unterstellt, dass unser Tarifwerk zu Wettbewerbsverzerrungen führe. Diese Behauptung ist angesichts der Zuwachsraten von Randstad Deutschland nur als verwunderlich zu bezeichnen.

Für „Insider“ der Zeitarbeit wird diese Unterstellung jedoch vollends absurd: Randstad wendet den Tarifvertrag des DGB mit dem Zeitarbeitsverband BZA an. Und dieses Tarifwerk enthält einen Passus im Manteltarifvertrag, der den offiziell festgeschriebenen Einstiegsstundenlohn von 7,38 € zur Makulatur werden lässt. Laut § 8.6 des BZA-Manteltarifvertrages dürfen die Arbeitgeber 25% des Brutto-Tarifentgelts mit Übernachtungskosten und anderen übertariflichen Aufwendungsersatzleistungen wie z.B. Fahrgeld verrechnen. Damit erreichen BZA-Tarifanwender mit 5,53 € im Westen bzw. 4,82 € im Osten einen Stundenlohn, der deutlich unter dem Einstiegsentgelt des AMP von 7,00 € in den alten und 5,90 € in den neuen Bundesländern liegt. Das gilt selbst dann, wenn die Anwender unseres Tarifvertrages von der Regelung Gebrauch machen sollten, in der Probezeit, also den ersten sechs Beschäftigungsmonaten, die tarifvertraglich mögliche Absenkung der Einstiegslöhne vorzunehmen.

Von der genannten Abschlagsregelung machen Zeitarbeitsunternehmen, die den BZA-Tarifvertrag anwenden, flächendeckend Gebrauch, so dass das Gejammer von Herrn Gatzke über die angeblich wettbewerbsverzerrenden Löhne des AMP geradezu lächerlich ist. Ganz im Gegenteil bekommt unser Verband immer wieder Rückmeldungen von Mitgliedern, die der Konkurrenz von Randstad und anderen Zeitarbeitskonzernen ausgesetzt sind, weil die Großunternehmen mit besonders „günstigen“ Angeboten unseren Mitgliedern Kunden abspenstig machen wollen.

Um die Herstellung von Chancengleichheit innerhalb der Zeitarbeitsbranche geht es Herrn Gatzke also gar nicht, wenn er Arm in Arm mit den DGB-Gewerkschaften die Allgemeinverbindlichkeit des DGB-Tarifvertrags über das Entsendegesetz fordert. Eindeutiges Ziel ist vielmehr, das Tarifsystem des AMP zu schwächen und sich somit der Konkurrenz der mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen zu entledigen. Hier versuchen demnach Konzerne neue Marktanteile zu Lasten des Mittelstandes mit staatlicher Unterstützung zu generieren.



Im Übrigen lehnt der AMP einen Mindestlohn und die Einbeziehung der Zeitarbeit in das Entsendegesetz ab und weiß damit einen Großteil der Branche hinter sich, weil diese Forderung gerade in unserem Sektor wirtschaftspolitisch unsinnig ist: In der Zeitarbeit gibt es keine Entsendeproblematik, keine Schwarzarbeit und keine Illegalität. Auch das Argument Osteuropa zieht nicht, denn dort sind so gut wie keine Unternehmen tätig, die es mit der Leistungsfähigkeit deutscher Firmen aufnehmen könnten. Gleichzeitig arbeitet die Branche in Deutschland fast zu 100% mit Tarifverträgen. Die Mitarbeiter unserer Mitgliedsunternehmen werden deshalb auch nicht unter Tarif bezahlt, wie Herr Gatzke unterstellt, sondern sie erhalten ebenso Tariflöhne wie in den Unternehmen mit DGB-Tarifen.

Dass Arbeitgeberverbände und Unternehmen wie Randstad mit IG Metall und ver.di „Partner“ haben, die die Zeitarbeit immer noch als prekäre Beschäftigung ansehen und Kampagnen gestartet haben, um die Zeitarbeit zurückzudrängen bzw. abzuschaffen, wird in unserer Branche immer kritischer gesehen: Ein tragfähiges Zukunftsmodell, so die Einschätzung vieler Zeitarbeitsunternehmer, dürfte es jedenfalls nicht sein, wenn der eine Tarifpartner mit allen Mitteln versucht, den Tätigkeitsbereich des anderen Tarifpartners einzuschränken.

Berlin, 27. März 2007
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Datum: 28.03.2007 - 10:26 Uhr
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