Kein Umsatzsteuerprivileg fuer das Outsourcing von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
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Kein Umsatzsteuerprivileg fuer das Outsourcing von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Zur abschliessenden Beratung des Jahressteuergesetzes 2010 im Finanzausschuss fordern wir die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf, auf die Einfuehrung einer Umsatzsteuerbefreiung fuer das Outsourcing von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen zu verzichten. Ein Aufgreifen des diesbezueglichen Vorschlages des Bundesrates waere eine erneute steuerliche Privilegierung ausgewaehlter Branchen.
Die Kredit- und Versicherungswirtschaft haelt umfassendes Outsourcing im Interesse ihrer europaeischen und internationalen Wettbewerbsfaehigkeit fuer betriebswirtschaftlich zwingend. Ein unerwuenschter Nebeneffekt ist die Umsatzsteuerpflicht der von Dritten erbrachten Leistungen, die nach dem Willen der Verbaende kuenftig entfallen soll. Die Gewerkschaften weisen allerdings zu Recht darauf hin, dass der bei Taetigkeitsauslagerungen uebliche Personalabbau und eine Tarifflucht der Arbeitgeber dadurch steuerlich beguenstigt wuerden.
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Datum: 22.10.2010 - 19:16 Uhr
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