Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - GRÜNE: Biblis ist nicht gegen Terroranschläge geschützt

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - GRÜNE: Biblis ist nicht gegen Terroranschläge geschützt

ID: 282455

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - GRÜNE: Biblis ist nicht gegen Terroranschläge geschützt



(pressrelations) - Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert Umweltministerin Puttrich (CDU) auf, endlich ein tragfähiges Konzept gegen terroristische Angriffe auf das Atomkraftwerk Biblis vorzulegen. Heute hat das Bundesverwaltungsgericht die Veröffentlichung von Akten über das Atomkraftwerk in Biblis untersagt. Die Kläger wollten mit den Akten beweisen, dass das Atomkraftwerk nicht gegen terroristische Anschläge geschützt ist. Das hessische Umweltministerium hatte die Herausgabe der Akten verweigert, da es befürchtete, Terroristen könnten sie zur Vorbereitung eines Anschlags auf das Kraftwerk nutzen.

"Wenn Frau Puttrich besorgt ist, dass das Atomkraftwerk in Biblis ein terroristisches Ziel werden könnte, fragen wir sie, warum sie kein wirklich sicheres Konzept von RWE verlangt. Die Vernebelungsanlage, die im Falle eines gezielten Flugzeugabsturzes den Reaktor so lange 'verstecken' soll, bis Abfangjäger da sind, ist längst obsolet, und das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2006 den Abschuss von Passagierflugzeugen untersagt", kritisiert Ursula Hammann, energiepolitische Sprecherin der GRÜNEN die Landesregierung.

"Die vom Bundesumweltministerium im Jahr 2001 in Auftrag gegebenen Simulationen haben gezeigt, dass ein gezielter Flugzeugabsturz auf ein Atomkraftwerk möglich ist. Inzwischen sind auch panzerbrechende Waffen wie die russische AT-14 Kornet-E in der Lage, einen Kernschmelzunfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen verursachen."

DIE GRÜNEN fordern das Umweltministerium auf, von RWE endlich ein wirklich sicheres Konzept zur Gefahrenabwehr von terroristischen Angriffen auf das Atomkraftwerk Biblis vorzulegen. "Das sicherste Konzept zur Gefahrenabwehr ist die sofortige Abschaltung des Atomreaktors in Biblis. Nur so kann die Bevölkerung wirklich geschützt werden", so Hammann abschließend.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne



Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Vereidung in Offiziersschule Pressefreiheit: Europa bleibt Vorbild ? Deutschland verbessert
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.10.2010 - 21:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 282455
Anzahl Zeichen: 2482

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 310 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - GRÜNE: Biblis ist nicht gegen Terroranschläge geschützt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z