Neues Deutschland: zur Debatte um die AKW-Laufzeiten
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geplanten Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Dieses »Elfte
Änderungsgesetz zum Atomgesetz« soll ohne Zustimmung des Bundesrates
verabschiedet werden, weil dort die Mehrheit fehlt. Immer wieder
beschworen Koalitionspolitiker wie Kanzleramtsminister Pofalla, dass
der Ausstieg aus dem Ausstieg allein Sache von Bundesregierung und
Bundestag sei. Dabei hätte er es besser wissen müssen und können. So
kam ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags
bereits im April zu dem Schluss, dass der Fortbetrieb der AKW auch
von der Entscheidung des Bundesrates abhängt. Und wenn sogar der
frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier das
Gesetzesvorhaben für zustimmungsbedürftig hält, sollte dies Union und
FDP eigentlich zu denken geben. Doch Schwarz-Gelb stellt sich stur
und riskiert lieber den Verfassungsbruch. Und so droht folgerichtig
eine Normenkontrollklage in Karlsruhe. Derzeit sieht es nicht so aus,
als würde das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Koalitionäre
urteilen. In ihrem verbissenen Streben, den vier großen
Stromkonzernen zu Laufzeitverlängerungen zu verhelfen, hat sich die
Koalition hoffnungslos verrannt. Selbst das eigene Wahlvolk
missbilligt den anrüchigen Atomdeal. Wenn man aber Lobbyinteressen
über die der Wähler stellt, muss man sich nicht wundern, wenn man
dafür demnächst die Quittung erhält.
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- Kommentar von Rolf Kiesendahl">

Datum: 25.10.2010 - 18:05 Uhr
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