Gesundheitsfoerderung muss verstaerkt in Kitas und Schulen ansetzen

Gesundheitsfoerderung muss verstaerkt in Kitas und Schulen ansetzen

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Gesundheitsfoerderung muss verstaerkt in Kitas und Schulen ansetzen



(pressrelations) - slich der oeffentlichen Anhoerung im Familienausschuss zum 13. Kinder- und Jugendbericht erklaert die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Marlene Rupprecht:

Damit ein gesundes Aufwachsen und die Inklusion aller Kinder und Jugendlichen gelingen koennen, muessen die Gesundheitsfoerderung und Praevention verstaerkt in Kindertagesstaetten und Schulen ansetzen. Werden benachteiligte Kinder und Kinder mit Behinderung hier optimal gefoerdert, sind Sonderschulen und andere Sondereinrichtungen langfristig ueberfluessig. Das wurde in der heutigen oeffentlichen Anhoerung im Familienausschuss deutlich.

Die Sachverstaendigen betonten auch, dass eine gute Praevention und Gesundheitsfoerderung direkt im Lebensumfeld von Familien erfolgen muss. Sinnvoll ist beispielsweise die Beratung von Schwangeren und Eltern mit Neugeborenen durch Hebammen und Familienhebammen. Bestehende Programme und Projekte sollten staerker als bisher systematisch erforscht werden, um Eltern und Kinder optimal zu foerdern.

Besonders wichtig ist eine enge Vernetzung der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und der Behindertenhilfe.
Zwar gibt es bereits gut funktionierende Netzwerke im Bereich der fruehen Hilfen, aber solche Strukturen existieren nur in bestimmten Regionen. Laengst nicht ueberall in Deutschland sind ausreichendes Personal, Fachwissen und Geld vorhanden, um Netzwerkstrukturen zu foerdern.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht Handlungsbedarf beim Thema Kinder- und Jugendgesundheit und hat deshalb den Antrag "Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen foerdern" in den Deutschen Bundestag eingebracht. In dem Antrag sind verschiedene Massnahmen zur Inklusion, Praevention und Gesundheitsfoerderung von Kindern und Jugendlichen enthalten.
Beispielsweise fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine bessere Rechtsgrundlage fuer fruehe Hilfen, ein bundeseinheitliches Praeventionsgesetz und die Verankerung der Inklusion im Kinder- und Jugendhilferecht.




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Datum: 25.10.2010 - 20:15 Uhr
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